Drucksache - 0095/4
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Die BVV beschließt:
Die BVV veranstaltet eine Einwohnerversammlung nach § 42 des Bezirksverwaltungsgesetzes. Gegenstand ist die Zukunft des Areals der Gerhart-Hauptmann-Anlage. Mit der Durchführung wird die Vorsteherin beauftragt.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
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