Drucksache - 0042/4  

 
 
Betreff: Bezirkliche Dienstleistungsverträge I
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Hansen 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
08.12.2011 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
18.01.2012 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.01.2012 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.01.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor der beabsichtigten Änderung der Rechtsverordnung zum Vergabegesetz keine langfristigen Verträge auf Grundlage der derzeit gültigen abzuschließen.

 

Der BVV ist bis zum 29.02.2012 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Die bisherigen Verträge der Serviceeinheit Facility Management sind derartig gestaltet, dass auch längerfristige Verträge immer zum Ablauf eines Jahres ohne Begründung kündbar sind. Darüber hinaus besitzen einige Verträge auch sogenannte Anpassungsklauseln, wenn sich z.B. in der Vertragslaufzeit die Tariflöhne ändern sollten.

 

In diesem Jahr müssen jedoch zwingend neue Gebäudereinigungsverträge, die bereits die o.g. Anpassungsklausel enthalten, ausgeschrieben werden. Hierbei ist eine Verkürzung der üblichen Vertragslaufzeiten (3 Jahre) personell und finanziell nicht leistbar, da somit in kurzen Zeitabständen aufwendige und zeitintensive EU-weite Ausschreibungen getätigt werden müssten. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Reinigungskosten für Verträge mit einer kürzeren Laufzeit als 3 Jahre erfahrungsgemäß deutlich teurer ausfallen.

 

Das Bezirksamt wird jedoch vor Abschluss von langfristigen Dienstleistungsverträgen den o.g. Wunsch der BVV im Einzelfall prüfen und  bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann              Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat             

 


 

 
 

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