Drucksache - 0088/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16.02.2012 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin dafür einzusetzen, dass die Ausgabe des Berlinpasses für Eltern von Kindern, denen Leistungen aus dem Bildungspaket zustehen, berlinweit vereinfacht wird.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt hat sich gemäß dem BVV Beschluss an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gewandt.
In dem Antwortschreiben des Herrn Staatssekretär Mark Rackles wird Folgendes ausgeführt:
„Ich kann Ihnen versichern, dass auch mir eine möglichst unkomplizierte und unbürokratische Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen aus dem Bildungspaket sehr wichtig ist. Aus diesem Grund hat sich der Senat unter Beteiligung des Rats der Bürgermeister frühzeitig darauf verständigt, den „berlinpass-BuT“ für Kinder und Jugendliche als Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen einzuführen, die nicht als Geldbetrag ausgezahlt werden.
Der „berlinpass-BuT“ wird zusammen mit dem Feststellungsbescheid über das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit von der jeweiligen Leistungsstelle (z.B. Jobcenter) ausgehändigt. Dass es in diesem Zusammenhang in den Leistungsstellen zu Wartezeiten kommen kann, ist bedauerlich, lässt sich jedoch nicht ohne Weiteres vermeiden, weil es sich um zusätzliche, teils neue Leistungen handelt, deren Anspruchsvoraussetzungen geprüft werden müssen. Dies hat jedoch mit dem „berlinpass-BuT“ nichts zu tun, weil dieser ohne weitere Prüfung ausgehändigt wird, wenn die Hilfebedürftigkeit beispielsweise für den Bezug von Arbeitslosengeld II festgestellt wird.
Sie weisen zutreffend darauf hin, dass der „berlinpass-BuT“ und der „berlinpass“ für Berechtigte insbesondere zur vergünstigten Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und zum vergünstigten Eintritt bei Kultur, Sport und Freizeit von unterschiedlichen Stellen ausgegeben werden. Dies ist richtig, da der „berlinpass“ von den Bürgerämtern der Bezirke ausgestellt wird. Dies zu ändern, liegt jedoch nicht in meiner Zuständigkeit. Insoweit bitte ich, dies auch direkt gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vorzutragen. Dem Senat war bei der Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben zum Bildungspaket bewusst, dass gegebenenfalls Nachjustierung erforderlich sein können. In diesem Sinne betrachte ich den Beschluss der BVV als wichtigen Hinweis, den ich bei der Optimierung des Verfahrens einbeziehen werde. "
Die ebenfalls vom Bezirksamt angeschriebene Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales nahm zu dem Anliegen wie folgt Stellung:
„Angesichts des erheblichen Verwaltungsaufwandes bei der Umsetzung des sog. Bildungspaketes ist es verständlich und nachvollziehbar über mögliche Verfahrensvereinfachungen nachzudenken. Allerdings vermag ich Ihrem Vorschlag, die Ausgabe des „berlinpass“ bei den Jobcentern zu konzentrieren, aus folgenden Gründen nicht zu folgen:
Der Senat hat in seiner Sitzung am 29.07.2008 in Übereinstimmung mit dem RdB die Einführung des „berlinpass“ im Land Berlin beschlossen. Gemäß dem Senatsbeschluss erfolgt die Ausstellung des „berlinpass“ vom 01.01.2009 an für alle anspruchsberechtigten Personen in einer einheitlichen Verfahrensweise durch die Berliner Bürgerämter. Mit der Ausgabe des “berlinpass“ durch die Bürgerämter wird eine mögliche Stigmatisierung vermieden. Da die Bürgerämter in Allzuständigkeit tätig sind, kann die Ausgabe des „berlinpass“ hierdurch kundennah erfolgen. Das Ausgabeverfahren des „berlinpass“ durch die Bürgerämter stellt gegenüber dem früheren Verfahren insoweit eine positive Veränderung dar.
Das frühere S-Ticket wurde in den verschiedenen Leistungsstellen - Jobcenter, Sozialämter, Grundsicherungsämter usw. - ausgestellt. Die Umstellung auf die Bürgerämter wurde bei der Einführung des „berlinpass“ insbesondere deshalb vorgenommen, weil der „berlinpass“ eine zusätzliche und freiwillige - über die gesetzliche Leistungspflichten hinausgehende - Leistung des Landes Berlin darstellt und daher auch von den kommunalen Verwaltungsstellen ausgegeben werden sollte und nicht für über 80% der Berechtigten von den Jobcentern, die primär der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet werden.
Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg hatte für die Ausgabe des ehemaligen S-Tickets finanzielle Ausgleichszahlungen für den damit zusammenhängenden Verwaltungsaufwand verlangt. Da es sich - wie oben dargestellt - bei dem S-Ticket und dem damit verbundenen verbilligten Monatsticket für den Öffentlichen Nahverkehr in Berlin um eine landesspezifische Leistung handelt, war die Ausgabe durch die Jobcenter daher nur gegen eine Erstattung der Verwaltungskosten möglich.
Die Ausgabe des S-Tickets durch die Jobcenter wurde grundsätzlich, aber auch wegen der Höhe der vereinbarten Verwaltungskosten, vom Abgeordnetenhaus kritisiert. Eine Rückverlagerung der Ausgabe des „berlinpass“ auf die Jobcenter würde erneut zu finanziellen Forderungen der Bundesagentur für Arbeit führen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis dafür, dass in Anbetracht der schwierigen Haushaltslage des Landes Berlin eine Rückverlagerung der Ausgabe des heutigen „berlinpass“ auf die Jobcenter nicht in Betracht kommen kann.“
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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