Tagesordnung - 72. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 72. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 06.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokolle      
Ö 3  
Mitteilungen des Kinder- und Jugendparlaments      
Ö 4  
Änderungsvorlage zur Beschlussfassung - Nr. 11 betr. Künftige Struktur der Jugendförderung im Bezirk (Bereich Charlottenburg)      
Ö 5  
Beratung und Empfehlung zu den Auswertungen der Ergebnisse der Kiezkonferenzen in "Alt-Wilmersdorf", "Schmargendorf", "Grunewald" und "Halensee/Kurfürstendamm/Wilmersdorfer Straße"      
Ö 6  
Verwirklichung der UN-Behindertenkonvention in Charlottenburg-Wilmersdorf / Bereich Tagesbetreuung  
1692/3  
Ö 7  
Vorläufig keine Zuwendungen für Treberhilfe und "Hatun und Can"  
1708/3  
Ö 8  
Neue Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin  
1711/3  
    22.04.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.3 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Jugendhilfeausschuss (m) sowie in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit (ffd

Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Jugendhilfeausschuss (m) sowie in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit (ffd.) einstimmig zu. (Konsensliste)

 

   
    06.05.2010 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 8 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Drucksache Nr

 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:

 

  1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

 

  1. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.

 

  1. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Personalvertretung.

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf bereits angewendet werden können.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   6          dagegen:    5               Enthaltung:      2

   
    18.05.2010 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
    Ö 9 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    BV Tillinger bringt dazu den folgenden Änderungsantrag ein:

BV Tillinger bringt dazu den folgenden Änderungsantrag ein:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgelt-finanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:

 

1.      Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

 

2.      Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.

 

3.      Träger bzw. Unternehmen sichern eine Personalvertretung zu, sofern die Beschäftigten eine solche wünschen.“

 

BV Hansen und BV Kaas Elias treten dem Antrag in der geänderten Form bei.

 

Der Vorsitzende stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung.

 

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:

 

  1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

 

  1. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.

 

  1. Träger bzw. Unternehmen sichern eine Personalvertretung zu, sofern die Beschäftigten eine solche wünschen.

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf bereits angewendet werden können.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin

3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Personalvertretung.

 

 

 

Dringlichkeit:

 

dafür: einstimmig        dagegen:         Enthaltung:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   9          dagegen:     5              Enthaltung:      0

   
    20.05.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

Ö 9  
Mitteilungen a) des Vorsitzenden b) der Verwaltung c) der Freien Träger und Verbände d) der Arbeitsgemeinschaften      
Ö 10  
Verschiedenes      
               
 
 

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