Auszug - Neue Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin  

 
 
72. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 06.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
1711/3 Neue Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKE/SPD/Grüne 
Verfasser:Tillinger/Tazegül/Prof.Dr.Bärwolff/Verrycken/Ludwig 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Tillinger begründet den Antrag insbesondere mit dem Hinweis, dass bei freien Trägern sehr häufig untertarifliche Gehälter gezahlt würden

Herr Tillinger begründet den Antrag insbesondere mit dem Hinweis, dass bei freien Trägern sehr häufig untertarifliche Gehälter gezahlt würden.

Frau Köthe kritisiert, dass in diesem hoch moralischen Antrag einige Punkte nicht ganz zu Ende gedacht seien. Zum Beispiel seien kleine Träger unterhalb einer bestimmten Beschäftigtenzahl nicht personalvertretungspflichtig. Der Antrag enthalte viele Ungenauigkeiten und Begrifflichkeiten, die unsauber seien und rechtlich den Sinn des Antrags konterkarierten. Sie fordert die Fraktion DIE LINKE auf, den Antrag zurückzuziehen und erst rechtlich zu überprüfen.

Herr Breitkopf sieht dies ebenso und meint, dass der Antrag rechtlich nicht haltbar sei.

Herr Tillinger betont erneut, wer öffentliche Gelder bekomme, müsse auch Transparenz zeigen. Die Bearbeitung beim Senat werde lange dauern. Deshalb sei dem Antrag der Prüfauftrag an das Bezirksamt angefügt.

Frau Schmiedhofer weist darauf hin, dass der Antrag an das Bezirksamt gerichtet sei. Es sei aber nicht möglich, sich über den Rat der Bürgermeister an das Abgeordnetenhaus zu wenden.

Der Antrag wird mit der Streichung der Worte „dem Abgeordnetenhaus und“ zur Abstimmung gestellt. Der Jugendhilfeausschuss gibt mehrheitlich (6/5/2) das Votum an den Sozialausschuss ab, im Antrag die Worte „dem Abgeordnetenhaus und“ zu streichen.

 

Drucksache Nr

 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:

 

  1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

 

  1. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.

 

  1. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Personalvertretung.

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf bereits angewendet werden können.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   6          dagegen:    5               Enthaltung:      2

 
 

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