Der Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie die Vereinbarkeit von beruflicher Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im bezirklichen öffentlichen Dienst mit Erziehungsverpflichtungen gegenüber Kleinkindern bzw. der Pflege älterer Familienmitglieder gefördert werden kann.
Dabei ist die Prüfung auf Eltern-Kind-Arbeitsplätze für unvorhersehbare Notsituation ebenso auszudehnen wie auf die Flexibilisierung von Arbeitszeiten bei häuslichen Pflegeerfordernissen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2010 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie die Vereinbarkeit von beruflicher Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im bezirklichen öffentlichen Dienst mit Erziehungsverpflichtungen gegenüber Kleinkindern bzw. der Pflege älterer Familienmitglieder über das bisher gesetzlich vorgeschriebene Maß gefördert werden kann.
Dabei ist die Prüfung auf Eltern-Kind-Arbeitsplätze für unvorhersehbare Notsituation ebenso auszudehnen wie auf die Flexibilisierung von Arbeitszeiten bei häuslichen Pflegeerfordernissen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2010 zu berichten.