Drucksache - 1621/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung
am 17. März 2010 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister eine Änderung des
Straßenreinigungsgesetzes hinsichtlich des Winterdienstes mit dem Ziel einer
verbesserten Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger zu initiieren. Dazu
ist das Gesetz so zu ändern, dass nicht das "Bekämpfen" von Schnee
und Winterglätte verpflichtend ist, sondern das "Räumen von Schnee"
und das "Abstumpfen von Glätte". Die
erforderliche Schneeräumbreite ist von mindestens 1 m auf mindestens 1,5 m in
Straßen der Straßenreinigungsverzeichnisse A und B und auf mindestens 2,0 m in
besonders bezeichneten Straßenabschnitten mit hohem Fußgängeraufkommen, z.B.
Kurfürstendamm, Tauentzienstr. festzulegen. In
den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel ist der Winterdienst
nicht nur so durchzuführen, dass das ungehinderte Ein- und Aussteigen möglich
ist, sondern der Haltestellenbereich ist durchgängig zu räumen. Darüber
hinaus muss auch das gefahrlose Erreichen der Haltestellenbereiche von den
geräumten Gehwegteilen ermöglicht werden. Zu den Haltestellenbereichen der
öffentlichen Verkehrsmittel sind auch Taxenstände zu zählen. Die Zuwegung zu
Briefkästen ist ebenfalls in den Winterdienst aufzunehmen. Darüber
hinaus ist der Bußgeldkatalog so zu überarbeiten, dass die Grundstückseigentümer
verstärkt zur Einhaltung der Pflichten des Winterdienstes bewegt werden. Der BVV ist bis zum
31.03.2010 zu berichten. Das Bezirksamt teilt in Ergänzung zum 1.
Zwischenbericht vom 11. Mai 2010 Folgendes mit: In der Sitzung des RdB-Innenausschusses am 10. Juni
2010 trug Senatorin Lompscher die Überlegungen zur Änderung des
Straßenreinigungsgesetzes vor: ·
Die
Formulierungen im § 3 StrReinG sollen präzisiert werden („Schnee ist zu
räumen, Schnee- und Eisglätte zu bestreuen, Eisbildung zu beseitigen“). ·
Die für den
Fußgängerverkehr erforderliche Breite soll auf 1,5 m erweitert werden. ·
Radstreifen
sollen wie Fahrbahnen für den Autoverkehr behandelt werden. ·
§ 6 StrReinG
soll dahingehend geändert werden, dass der Eigentümer verantwortlich bleibt,
auch wenn er Dritte beauftragt hat. ·
Eigentümer
sollen verpflichtet werden, den Verantwortlichen durch Aushang bekanntzumachen. ·
Der Katalog der
Ordnungswidrigkeiten im § 9 StrReinG soll angepasst werden. ·
Die BSR soll für
genau bestimmte Fußgängerzonen und öffentliche Plätze (dazu wird eine Liste
verteilt) den Winterdienst übernehmen. ·
Die BSR soll den
Winterdienst für Bushaltestellen sowie die Zuwegung zu den Gehwegen übernehmen.
Tramhaltestellen sollen ebenso von der BSR betreut werden, allerdings nur, wenn
es sich nicht um „Haltestelleninseln“ handelt. In diesem Fall sei
die BVG zuständig. Frau Lompscher führte aus, dass der Gesetzesentwurf
zum Ende der Sommerpause im Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll. Die Anregungen der BVV sind somit zu großen Teilen
aufgegriffen worden und das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu
betrachten. Monika Thiemen Marc
Schulte Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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