BV Hansen und BV Kaas Elias fehlen Hintergrundinformationen dazu,
wie viele Prüfungen vorgenommen, wie viele Missbräuche festgestellt werden. BV
Gnielinski weist darauf hin, dass der Prüfdienst nicht im Gesetz vorgesehen
ist. Die BzStR’in bittet darum, bei konkreten Hinweisen diese zu
benennen. Es hat auch bisher schon Überprüfungen gegeben, aus denen
Konsequenzen gezogen wurden. BV Tillinger sieht die Kontrollen als einseitig
und unausgewogen an und bittet um Abstimmung.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägervertretung
des "JobCenter" Charlottenburg - Wilmersdorf dafür einzusetzen, den
"Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch" (§ 6 Abs. I Satz
2 SGB II) vorrangig zur Kontrolle der vergebenen Maßnahmen an Träger
heranzuziehen.