Drucksache - 1291/3
![]() |
![]() |
|
Die BVV
beschließt: Die
Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Senatsstellen für ein
verbindliches Meldesystem zwischen den Bezirken einzusetzen. Dieses muss
mindestens folgende Punkte berücksichtigen: -
Der
angekündigte Umzug eines vom Jugendamt oder dem Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst betreuten Kindes ist vom bisher zuständigen Bezirk den
Stellen des zukünftigen Bezirks zu melden. -
Die
Gesundheitsakten des Kindes werden an den künftig zuständigen Bezirk übergeben.
Die Eltern sind hierüber zu informieren. -
Die
Meldepflicht erstreckt sich auf Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Der BVV ist
bis zum 31.05.2009 zu berichten. |
||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |