Der
Ausschuss für Geschäftsordnung
empfiehlt
der BVV,
die BVV möge
beschließen:
§ 21 Abs. 2
der Geschäftsordnung der BVV lautet:
Der
Ausschuss bearbeitet die Eingaben und Beschwerden in Anlehnung an das Gesetz
über die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin
(Petitionsgesetz).
Ursprungstext:
Der § 21
Abs.2 der GO wird dahingehend geändert, dass der Ausschuss -wie bisher mit
Erfolg- entscheidet, welche Eingaben, unter Berücksichtigung der Erfordernisse,
öffentlich bzw. nichtöffentlich behandelt werden.
Der BVV ist
bis zum 31.08.2007 zu berichten.