Drucksache - 0362/3
Die BVV hat
in ihrer Sitzung vom 20.09.2007 beschlossen: Das BA wird
aufgefordert, bei der Beschaffung von Verbrauchsmitteln, Produkten und
Dienstleistungen verstärkt Umweltgesichtspunkte zu berücksichtigen.
Insbesondere ist zu prüfen, ob die Beschaffung von Verbrauchsmitteln durch die
Verwaltung unter ökologischen Gesichtspunkten weiter optimiert werden kann. Hierzu nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung: Zunächst bittet das Bezirksamt um
Verständnis, dass der Berichtstermin 30.06.2007 nicht eingehalten werden
konnte, da der Beschluss erst im September 2007 gefasst worden war. Die einzelnen Abteilungen haben in ihren Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht, dass sie in vielen Fällen über unmittelbare Beschaffungen hinaus auch in deren Umfeld auf die Einhaltung ökologisch sinnvoller Vorgehensweisen achten, dass aber die Förderung ökologischer Aspekte ihre Grenzen bei der Wirtschaftlichkeit und teilweise auch bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben hat. Gemäß der AV Um VOL
(Ausführungsvorschriften für umweltfreundliche Beschaffungen und
Auftragsvergaben nach der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen
Bauleistungen) auf Grund § 23 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Berlin (KrW-/AbfG Bln) vom 21.07.1999, zuletzt geändert durch Artikel I des
Gesetzes vom 16.09.2004, wird bestimmt (siehe Anlage 1 Anlagen sind im
Büro der BVV einzusehen): “Die Behörden des Landes
Berlin [...] sind nach § 23 Abs. 1 KrW-/AbfG Bln grundsätzlich verpflichtet,
im Rahmen ihres Wirkungskreises vorbildhaft zur Erfüllung der Ziele der
Kreislauf- und Abfallwirtschaft beizutragen. Die öffentliche Verwaltung kann bei
der Auftragsvergabe und bei der Beschaffung im Sinne dieser Vorschrift wirken,
wenn sie konsequent umweltfreundliche Produkte und Materialien sowie
umweltschonende Verfahren bei der Erfüllung von Leistungen bevorzugt. Die
öffentlichen Beschaffungsstellen sind angehalten, die gegebene starke
Marktposition zu nutzen und durch gezielte Nachfrage den Prozess der
Entwicklung, Herstellung und Markteinführung von ressourcenschonenden, energie-
und wassersparenden, immissions-, lärm- und abfallarmen Produkten und
Verfahren zu fördern.” Im Grünflächen- und Tiefbauamt wird
bei der Beschaffung von Verbrauchsmaterialien (z. B. Farben und Lacke im
Bereich Werkhof) stets darauf geachtet, dass umweltfreundliche und
gesundheitsverträgliche Materialien beschafft und eingesetzt werden. Die Serviceeinheit Hochbau- und
Immobilienwirtschaft achtet bei der Beschaffung von Verbrauchsmitteln,
Produkten und Dienstleistungen grundsätzlich auf Umweltgesichtspunkte und ist
bemüht, ökologische Gesichtspunkte weiter zu optimieren. Des Weiteren wird der Umweltgedanke
auch durch die Umsetzung und Durchführung bestimmter Maßnahmen fortgeführt. Im
folgenden werden einige Beispiele benannt: -
Einsatz
von Energiesparlampen -
Ausstattung
von Gebäuden mit Bewegungsmeldern für die Beleuchtung als Energiesparmaßnahme -
Einbau
von wassersparenden WC-Spülkästen (6 Liter) -
Verlegung
von umweltfreundlicherem Linoleum-Belag anstatt PVC-Belägen -
bessere
Wärmedämmung an einer Vielzahl der Gebäude des Bezirks (vorwiegend Schulen) -
Berücksichtigung
des Toner- und Tintenverbrauchs bei der Beschaffung von neuen Druckern -
Zuführung
von leeren Toner- und Tintenkartuschen in den Wiederverwertungsprozess -
Beschaffung
von Papiertüchern und Toilettenpapier aus 100% ungefärbtem Altpapier (nach
Rahmenvertrag LVwA) -
Beschaffung
von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsarten (z.B. Erdgas) Sofern Beschaffungen nicht ohnehin zentral erfolgen, wird im Bereich der Bezirksbürgermeisterin und der Abteilung Finanzen und Kultur auf die Beachtung von Umweltgesichtspunkten Wert gelegt. Bei der Beschaffung von Verbrauchsmitteln wird berücksichtigt, dass diese den geltenden Umweltstandards entsprechen. Schon aus Kostengründen wird beispielsweise im Kulturbereich bei den laufenden Wechselausstellungen darauf geachtet, dass das Verpackungsmaterial möglichst wieder verwendet werden kann. Auf diese Weise wird auch die Entsorgung minimiert. Archivmaterial wird aus konservatorischen Gründen nur in säurefreiem Verpackungsmaterial gelagert. Bei der Beschaffung von Verbrauchsmitteln, Produkten und Dienstleistungen wird in der Abteilung Sozialwesen ohne besondere Aufforderung seit langer Zeit auf ökologische Gesichtspunkte geachtet. Insbesondere für alle über das Landesverwaltungsamt abzurufenden Leistungen sind bereits ökologische Gesichtspunkte bei den jeweiligen Ausschreibungen berücksichtigt worden. Bei der Anschaffung elektrischer Geräte bilden die Verbrauchswerte an Strom und Wasser ein entscheidendes Auswahlkriterium neben der Wiederverwertbarkeit und biologischen Abbaubarkeit der Werkstoffe. Für technische Geräte bietet sich kaum oder kein Spielraum der Auswahl unter ökologischen Kriterien. Für Veranstaltungen der Abteilung wird konsequent auf die Verwendung von Einmalgeschirr oder Einmalbesteck verzichtet sowie auf Mülltrennung, -reduzierung und Energieeffizienz geachtet. Bei der Ausstattung von Ständen wird auf wiederverwendbare Materialien zurückgegriffen. Auch für die Beschaffung von therapeutischen Materialien spielen ökologische Aspekte eine Rolle. So wird eher Holz- als Plastikspielzeug gekauft, allerdings müssen die Materialien auch (ab)waschbar und desinfizierbar sein. Als besondere Verbrauchsmittel werden auch Hände- und in sehr geringem Umfang auch Flächendesinfektionsmittel bestellt und bevorratet. Bei der Auswahl von Desinfektionsmitteln ist in Abhängigkeit vom Einsatz primär das Wirkungsspektrum maßgebend, ökologische Gesichtspunkte werden aber soweit wie möglich berücksichtigt. Grundsätzlich ist auf die begrenzten finanziellen Mittel für Beschaffungen hinzuweisen, die für eine Beschaffung nach ausschließlich ökologischen Gesichtspunkten nicht ausreichen, zumal der Beschaffungsaufwand für ökologische Produkte in Ausnahmefällen unakzeptabel groß ist.” Im
Jugendamt erfolgt die Verbrauchsmittelbeschaffung über die Firma, die den Zuschlag
bei der Ausschreibung des Landesverwaltungsamtes erhalten hat. Es wird davon
ausgegangen, dass entsprechende ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt
wurden. Die verfügbaren Haushaltsmittel lassen leider eine ausschließliche
Berücksichtigung ökologischer Aspekte nicht zu, da diese in aller Regel teurer
sind. Der Schulträger wird in den nächsten Tagen aktuell eine Broschüre "Schulzeit – Ratgeber für einen umweltfreundlichen Schulanfang" verteilen. Diese Broschüre wurde von der Stiftung Naturschutz Berlin herausgegeben. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die Broschüre genehmigt und zur Verteilung empfohlen. Die Inhalte sind von der Beratungsstelle für Umweltbildung des Berliner Landesinstituts für Schule und Medien beim Ökowerk erarbeitet worden. Die BSR fördert die Herausgabe der Broschüre. Die Broschüre gibt Tipps zu verschiedenen Themen: Schul- und Federtaschen, Papier, Schreibgeräte, Farben und Knete, Schulfrühstück, Verkehrssicherheit und vieles mehr. Sie ist zwar in erster Linie für Schulanfänger gedacht, gibt aber auch den Schulen bei ihren Beschaffungen wertvolle Hinweise. Weitere Hinweise sind unter www.umweltfreundliche-schulmaterialien.de für die Schulen abrufbar. Zentrale Beschaffungen durch den Schulträger für die Schulen wird über das Sammelbestellverfahren des Landesverwaltungsamtes abgewickelt. Das Landesverwaltungsamt stellt dabei sicher, dass die in diesem Rahmen beschafften Güter alle aktuellen deutschen und europäischen Normen sowie alle Sicherheitsanforderungen erfüllen und den aktuellen Umweltbedingungen entsprechen. Die Beschaffungen des Fachbereiches Sportamt erfolgen nach dem Kriterium, einen sportartgerechten Zustand zu schaffen bzw. zu erhalten. Maßgeblich dafür sind die Regelwerke der jeweiligen Sportfachverbände. Unter dieser Prämisse steht das Bemühen, ggf. auf nicht notwendige Lackierungen von Sportgeräten im Einzelfall zu verzichten und lösungsmittelfreie Produkte zu verwenden. Die Beschaffung von Verbrauchsmitteln erfolgt in der Abt. Wirtschaft grundsätzlich über das Landesverwaltungsamt und nach den von dort ausgegebenen Empfehlungen (Preis-Leistungs-Gesichtspunkte). Die üblichen eingesetzten Verbrauchsmittel, wie z.B. Papier, Ordner oder Stifte, sind in der Regel aus recycelten Materialien hergestellt und werden zentral beschafft. Für bestimmte Materialien gibt es hygienische Anforderungen, die nicht immer mit dem reinen ökologischen Aspekt vereinbar sind. Dazu zählen bestimmte Materialien, wie Probenbeutel, Einmalhandschuhe und Wegwerfartikel nach einmaligem Gebrauch, die im Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt und im Ordnungsamt zur Anwendung gelangen. Im Bereich der Musikinstrumente werden häufig traditionelle Materialien eingesetzt. Zum Beispiel wird der Tastenbelag von Klavieren häufig aus Elfenbein hergestellt. Natürlich wird von einer derartigen Beschaffung Abstand genommen, obwohl die Industrie nach wie vor nicht im Stande ist, einen wirklich adäquaten Ersatz herzustellen. Der Fuhrpark des Ordnungsamtes hat sich bereits tendenziell auf umweltverträglichere erdgas- sowie hybridangetriebene Fahrzeuge verändert. Darüber hinaus wird sehr stark auf den Einsatz von Fahrzeugen mit möglichst geringem CO2-Ausstoß geachtet. Bei der Ausstattung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes mit Dienstkleidung wurde bereits im zentralen Vergabeprofil auf Öko-Tex-Gütemerkmale geachtet. Die eingesetzten Kleidungsstücke sind allergie- und schadstoffgetestet sowie entsprechend zertifiziert. Im Bereich der Medienpflege der Stadtbibliothek sind verschiedenste buchbinderische Verbrauchsmittel erforderlich. Hierfür werden nur Materialien (Folien, Leim) beschafft, deren Kleber lösungsmittelfrei und wasserbasierend arbeitet.” Verbrauchsmittelbeschaffungen
erfolgen in der Abt. Bürgerdienste unter Berücksichtigung entsprechender
BVV-Beschlüsse[1]
über das Landesverwaltungsamt gemäß der dortigen Empfehlungen; dabei gilt: -
Grundsätzlich
haben ökologische Kriterien Vorrang vor Praktikabilitäts- und Gewohnheitsaspekten
(z.B. bei Ordnern, Stiften, Textmarkern, “Tipp-Ex” etc.) auch bei
teils fehlender Akzeptanz der Nutzenden. -
Grenzen
bilden preisliche und funktionale Gesichtspunkte (z.B. eingeschränkte Verwendbarkeit
von sog. “Umweltpapier” bei Farbkopien) sowie rechtliche Vorgaben
(z.B. bei der Beauftragung der Bundesdruckerei für die Personalausweis- und
Passherstellung oder bei den Urkunden des Verlags für Standesamtswesen). Maschinen (z.B.
Kopierer etc.) werden unter Berücksichtigung der jeweils bei Vertragsabschluss
aktuellen Umweltgütesiegel geleast. Fahrzeuge werden gemäß bereits bestehender
BVV-Beschlüsse[2]
sowie weiterer Beschlüsse des Abgeordnetenhauses bzw. gemäß
Senatsrundschreiben gekauft; darüber hinaus wird auf geringen CO2-Ausstoß
– soweit für Nutzfahrzeuge möglich – und Einhalten der Feinstaubverordnung
bereits bei der Beschaffung bzw. durch Nachrüstung anerkannter
Rußpartikelfiltersysteme geachtet.” Das Bezirksamt wird sich auch
weiterhin für ökologisch vernünftige Maßnahmen einsetzen und bittet darum, den
Beschluss als erledigt anzusehen. Thiemen Krüger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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