Drucksache - 0497/3  

 
 
Betreff: Bürgerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2007 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Bürgerfragen

1

1. Bürgerfrage                                Achim Ruppel

                                                         Der im Stadtgebiet verteilte Flyer der Fraktionen der

                                                         SPD und B‘90/Die Grünen als Bürgerinformation zum

                                                         Bürgerentscheid am 23.09.2007

 

1.      Wenn in der o. a. Veröffentlichung festgestellt wird, dass das Gebiet (der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung) mehrfach unter Mitwirkung eines Beirats international anerkannter Verkehrswissenschaftler geprüft worden sei und diese hier die Parkraumbewirtschaftung empfohlen haben, - aus welchem Grund wurde dann das Gutachten der CS-Ingenieurgesellschaft überhaupt noch in Auftrag gegeben?

2.      Wie sind diese zusätzlichen Kosten (von 26 bis 29.000,- €) zu begründen, wenn doch bereits durch einen internationalen Beirat eine offizielle Prüfung – mit demselben Ergebnis – stattgefunden hat?

3.      Aus welchem Grund wird das Prüfungsergebnis dieses internationalen Beirates der Öffentlichkeit vorenthalten und wie ist es dazu gekommen, dass dieses Ergebnis (des internationalen Beirates) bei der Veröffentlichung des offensichtlich einseitigen und dilettantischen “Gutachtens” der CS im März 2006 überhaupt nicht zur Sprache gekommen ist?

4.      Wenn das “Gutachten” der CS-Ingenieurgesellschaft mbH vom Februar 2006
a) die Prüfung eines internationalen Beirates ohnehin lediglich bestätigt
    und
b) hinsichtlich des ruhenden Verkehrs im krassen Widerspruch des nachvollzieh-
    baren Verkehrsgutachtens zur Heilbronner- und Gervinusstraße vom April 2005
    steht,
wäre dann nicht die Bezirkskasse von diesbezüglichen Kosten zu entlasten, erforderlichenfalls über eine Feststellung des Landesrechnungshofes?

 

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin Schmiedhofer.

 

 

2. Bürgerfrage                                Michael Fischer

                                                         Gutachten zur Parkraumbewirtschaftung

 

1.      Wie steht die BVV zu dem auf Seite 5 des CS-Gutachtens zur Parkraumbewirtschaftung formulierten Ansatzes, nicht etwa die Ermittlung optimaler Verkehrsregelung mit verschiedenen Mitteln, sondern ausschließlich die Sinnfälligkeit der bisher in Berlin üblichen Parkraumbewirtschaftung in den Mittelpunkt ihrer Untersuchung zu stellen?

2.      Wie definiert die BVV “verkehrliche Begründung der Parkraumbewirtschaftung” unter dem Aspekt des Bezuges auf Frage 1?

3.      Wie steht die BVV zu dem im Gutachten formulierten Widerspruch, dass einerseits auf Seite 36 die hohen Parkanteile von Beschäftigten als Begründung für Parkraumbewirtschaftung gelten sollen, andererseits (S. 38) die Anwohnerparkrechte fast vollständig eingeschränkt werden sollen, gleichzeitig aber auf den Seiten 41/42 geschlussfolgert wird, dass nur eine geringe Verdrängungswirkung auf angrenzende Gebiete die Folge sein soll?

4.      Wie steht die BVV zu dem unauflösbaren Widerspruch, dass die Parkraumbewirtschaftung nur geringe Verdrängungseffekte verursacht, aber gleichzeitig im Abschnitt 5.2 auf der Verdrängung basierend eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung empfohlen bzw. mindestens zur wohlwollenden Prüfung anheimgestellt wird?

5.      Wie steht die BVV zu der unauflöslich widersprüchlichen Formulierung auf Seite 49, dass nicht der pflegliche Umgang mit der Umwelt und den Bewohnern, sondern “die zu erwartenden Einnahmen, die wesentlich aus Verwarnungs- und Bußgeldern zusammengesetzt sein werden”, zur Zielstellung der Parkraumbewirtschaftung gemacht werden?
Ist das nicht verfassungsrechtlich bedenklich?

 

 

3. Bürgerfrage                                Nadia Rouhani

                                                         Grünanlage Gervinusstraße, Sport- und

                                                         Spielflächen

 

1.      Wie verteilen sich die Kosten der “Ersatzmaßnahme” an der Gervinusstr. Auf die drei Bereiche
a) Stahlpergola mit Unterbau,
b) Kinderspielbereich und
c) Sportflächen?

2.      Wann trat der Kostenfaktor Bodenaustausch auf?

3.      Ist es richtig, dass der Einsparvorschlag einseitig zulasten der Spiel- und Sportflächen (Fußballplatz mit Häkselmulch und Baskettballplatz mit Betonplatten) von Frau Schmiedhofer (Bündnis 90/Die Grünen) zu verantworten ist?

4.      Wann war dieser Punkt auf der Tagesordnung der Sitzungen der Bezirksstadträte?

5.      Warum stimmen die Bezirksstadträte für Jugend, Schule und Sport sowie für Bauen dem zu?

 

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin Schmiedhofer.

 

 

 

4. Bürgerfrage                                Klaus Herzberg

                                                         Grünanlage Gervinusstraße, Sport- und

                                                         Spielflächen

 

1.      Die Planung für die “Ersatzmaßnahme (E 1)”, Bauherr DB Infrastuktur Netz, obliegt der Abteilung Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr (untere Naturschutzbehörde); beinhaltet die Planung auch die Ausführungsplanung und die Ausschreibung?

2.      Hat die Fachabteilung im Zuge der Ausführungsplanung die Notwendigkeit eines Bodenaustausches bedacht, wenn nein, warum nicht?

3.      Hat es Hinweise seitens der Bahn oder des Eisenbahnbundesamtes auf die Notwendigkeit gegeben, Boden auszutauschen, wenn ja, wann?

4.      Ist in der Ausschreibung eine Position für Bodenaustausch vorgesehen worden?

5.      Hat die Fachabteilung auf diese Position bei der Ausschreibung verzichtet und wenn ja, warum?

 

 

Frau BzStRin Schmiedhofer beantwortet die Anfrage für das Bezirksamt wie folgt schriftlich:

 

1.      Die Planung für die “Ersatzmaßnahme (E 1)”, Bauherr DB Infrastruktur Netz, ob­liegt der Abteilung Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr (untere Natur­schutzbehörde); beinhaltet die Planung auch die Ausführungsplanung und die Ausschreibung?

 

Ja, die DB Netz AG hat das Bezirksamt bzw. das Umweltamt – untere Naturschutzbe­hörde - mit der Ausführungsplanung, dem Erstellen des Leistungsverzeichnisses (als Teil der Ausschreibung) und der Bauleitung für die Ersatzmaßnahme E1 “Grünzug Ersatz­maßnahme” beauftragt. Die Vergabe (als Teil der Ausschreibung) liegt bei der DB.

 

2.      Hat die Fachabteilung im Zuge der Ausführungsplanung die Notwendigkeit eines Bodenaustausches bedacht, wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Zwar war bekannt, dass Bauschutt auf dem Gelände vorhanden war, jedoch ist die untere Naturschutzbehörde im Umweltamt davon ausgegangen, dass der Bauschutt tief im Untergrund liegt und somit die landschaftsgärtnerischen Arbeiten nicht beeinträchtigt.

Diese Einschätzung ergab sich einerseits aus der Tatsache, dass diese Fläche nie bebaut wurde und andererseits aus der seit Beginn der 50ziger Jahre bestehenden Nutzung als Kinderspielplatz mit eingebauten Spielgeräten und Erholungsfläche mit Baumbestand.

 

3.      Hat es Hinweise seitens der Bahn oder des Eisenbahnbundesamtes auf die Not­wendigkeit gegeben, Boden auszutauschen, wenn ja, wann?

 

Nein.

 

4.      Ist in der Ausschreibung eine Position für Bodenaustausch vorgesehen worden?

 

Nein.

 

5.      Hat die Fachabteilung auf diese Position bei der Ausschreibung verzichtet und wenn ja, warum?

 

Ja. Begründung wie unter Punkt 2.

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 

 

 

5. Bürgerfrage                                Joachim Neu

                                                         Grünanlage Gervinusstraße, Sport- und

                                                         Spielflächen

 

1.      Am 9. August 2007 machten Frau Bauerochse und Herr Herzberg im persönlichen Gespräch mit Herrn BzStR Naumann und die Herren Blecker (Bildplan) und Blaschke (Sportamt) auf die Fehlplanung im Spiel- und Sportflächenbereich (Einsparung an den Bodenbelägen) an der Gervinusstr. Aufmerksam. Es bestand die uneingeschränkte Übereinkunft, dass die Einspar-Variante der Abteilung von Frau BzStRin Schmiedhofer korrigiert wird, d. h., die Spiel- und Sportflächen fachgerecht hergestellt werden müssen und dass auch einer Schulsportnutzung durch die Goerdeler- und Pommern-Schule wünschenswert wäre.
Was haben Herr BzStR Naumann und Herr BzStR Gröhler seither veranlasst?

2.      Ist in der Planung der Ersatzmaßnahme Gervinusstr., insbesondere der Sportflächen durch die Abt. Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr an eine Schulsportnutzung (keine wettkampftaugliche Anlage) gedacht worden?
Hat es Abstimmungen hierzu mit der Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport und den Schulen selbst gegeben?

3.      Stimmen Sie der Annahme zu, dass ein Flächentausch zwischen der Pergola und den Sportflächen eine einmalige Bereicherung für den Schulsport der beiden, dann gegenüberliegenden Schulen hätte darstellen können?

4.      Wie stellt sich das Bezirksamt die weitere schulsportliche Entwicklung der Pommern-Oberschule vor, wenn unter dem Aspekt des Antrages DS-Nr. 495/3 (Der Pommernschule eine Zukunft geben) “diese Schule künftig an Attraktivität und Profil gewinnen” soll?

5.      Wie bewertet das Bezirksamt die derzeitige Ausstattung der Goerdeler- und Pommern-Oberschule mit Anlagen für den Schulsport (Innen- und Außenanlagen)?

 

 

Frau BzStRin Schmiedhofer beantwortet die Anfrage für das Bezirksamt wie folgt schriftlich:

 

1.      Am 9. August 2007 machten Frau Bauerochse und Herr Herzberg im persönli­chen Gespräch mit Herrn BzStR Naumann und die Herren Blecker (Bildplan) und Blaschke (Sportamt) auf die Fehlplanung im Spiel- und Sportflächenbereich (Einsparung an den Bodenbelägen) an der Gervinusstraße aufmerksam. Es be­stand die uneingeschränkte Übereinkunft, dass die Einspar-Variante der Abtei­lung von Frau BzStRin Schmiedhofer korrigiert wird, d.h. die Spiel- und Sportflä­chen fachgerecht hergerichtet werden müssen und dass auch einer Schulsport­nutzung durch die Goerdeler- und Pommern-Schule wünschenswert wäre. Was haben Herr BzStR Naumann und Herr BzStR Gröhler seither veranlasst?

 

Übereinstimmung in dem Gespräch gab es hinsichtlich der Bevorzugung eines Kunst­stoffbelags für den Bolzplatz. Hierfür hat sich das für Jugend, Familie, Schule und Sport zuständige Bezirksamtsmitglied gegenüber seinem für Bauwesen zuständigen Kollegen im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung eingesetzt.

 

Urlaubsbedingt (ich hatte zu diesem Zeitpunkt Urlaub, Herr Bezirksstadtrat Naumann als mein Vertreter war in der Woche nach dem Gespräch in Urlaub) hat Kollege Gröhler sich den aufgeworfenen Fragen angenommen, um sie einer Klärung zuzuführen. Am 14.08. fand ein Gespräch bei ihm statt, an dem Vertreter des Grünflächen- und des Um­weltam­tes teilnahmen. Thema war die Erörterung von Finanzierungs- bzw. Umplanungs­möglich­keiten. Herr Bezirksstadtrat Gröhler hatte bereits vorher festgestellt, dass in sei­nem Ver­antwortungsbereich (Mittel der baulichen Unterhaltung Hoch und Grün, Schul- und Sport­anlagensanierungsprogramm) keine Finanzierungsmöglichkeiten bestünden. Darauf wurde die Möglichkeit einer Umplanung geprüft, die die fehlenden Haushaltsmittel zur Ent­sorgung des Bauschuttes kompensieren würden. Auf Wunsch des Sportaus­schussvorsit­zenden wurde zudem geprüft, ob ein sportfunktional besserer Belag (“moder­ner, wetteru­nabhängiger mit Quarzsandgummigranulat verfüllter Kunstrasen auf elasti­scher Trag­schicht” für den Bolzplatz und Kunststoffbelag für den Streetballbereich) einge­setzt wer­den könnte.

 

Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Maßnahme nicht verändert wird. Gründe waren:

 

·         Der Grünzug war zu keiner Zeit als Sportanlage geplant. Dies wäre auch nicht möglich, da es sich um eine naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme handelt, bei der Eisen­bahnbundesamt, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Naturschutzver­bände sehr genau darauf achten, dass nichts veranlasst wird, was nicht direkt der Na­tur zugute kommt. Insofern ist es ein Glücksfall, dass wir hier überhaupt einen Bolz- und Spielplatz haben, es ist wahrscheinlich das letzte Mal, dass dies in Berlin als Er­satz­maßnahme möglich war.

·         Bauherr ist nicht das Bezirksamt sondern die DB. Jegliche Änderungen müssten durch die DB veranlasst werden, die sodann bei Umplanungen auch die Planfeststellungsbe­hörde, das Eisenbahnbundesamt um Erlaubnis bitten müsste. Zeitdauer und Ausgang einer solchen Prüfung wären unklar. Falls sich die DB überhaupt auf eine Umplanung eingelassen hätte, hätten Leistungsverzeichnis und Vergabe zeitaufwändig angepasst werden müssen. Es ist auch nicht erkennbar, wo die benötigten Mittel hätten einge­spart werden können.

·         Da die Bauteile seitens der ausführenden Firma mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schon bestellt waren, wären hier bei einer Umplanung weitere Mehrkosten entstanden, die woanders hätten kompensiert werden müssen, was wiederum zur erneuten Umpla­nung gezwungen hätte, um erneut Kosten einzusparen. Die vom Sportausschussvor­sitzenden gewünschten Beläge hätten einen extrem hohen Unterhaltungsaufwand er­fordert, der nach Übergang der Verpflichtung von DB auf den Bezirk nicht hätte finan­ziert werden können. Eine wettkampfgerechte Ausgestaltung hätte überdies zu einer erhöhten Nutzungsintensität geführt, die mit der gegenüberliegenden Wohnbebauung nicht in Einklang zu bringen ist und Klagen von Anwohnern bei entsprechenden Lärm­beschwerden mit entsprechenden rechtlichen Risiken auslösen könnte – wie wir leid­voll an anderen Orten des Bezirkes erfahren haben.

·         Auch auf anderen Ballspiel- und Bolzplätzen wird der gleiche Belag (Ökocolor) einge­setzt. Er hat sich als sehr brauchbar erwiesen.

 

In der Sitzung des Bezirksamtes v. 28.08.2007 wurde das Thema von meinem Kollegen Naumann nach seinem Urlaub angesprochen. Aufgrund der von Herrn Gröhler und mir ins Feld geführten Argumente gab es keinen Anlass an der Planung bzw. Umsetzung et­was ändern.

 

 

2.      Ist in der Planung der Ersatzmaßnahme Gervinusstr., insbesondere der Sportflä­chen durch die Abt Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr an eine Schul­sportnutzung (keine wettkampftaugliche Anlage) gedacht worden? Hat es Ab­stimmungen hierzu mit der Abt Jugend, Familie, Schule und Sport und den Schulen selbst gegeben?

 

Nein, da sowohl im landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) als auch im Planfeststel­lungsbeschluss Sportflächen nicht festgesetzt wurden. Diese wären, wie ich zu der Bür­geranfrage von Fr. Rouhani schon ausführte, auch nicht festsetzbar. Wir sind schon sehr froh, dass es uns überhaupt gelungen ist einen Spielbereich und Bolzplatz in den Grünzug zu integrieren. Der LBP führt zu der Ersatzmaßnahme E1 “Neugestaltung des Grünzuges Gervinusstraße” aus, dass bei dieser Maßnahme neben der Entwicklung einer Vorgarten­zone der gesamte Spielbereich neu zu gestalten ist. Dazu gehört auch ein Bolzplatz und eine kleine Streetballfläche, aber logischerweise keine Sportfläche.

 

Aufgrund der Bindungswirkung des Planfeststellungsbeschluss gab es keinen Verhand­lungsspielraum und keinen Anlass für Abstimmungsgespräche mit den Genannten. Es handelt sich bei dem Eisenbahnbundesamt wie der Name schon sagt, um eine Bundesbe­hörde, auf die das Bezirksamt keinerlei Einfluss hat. Das EBA entscheidet nicht nur über die Planung, sondern auch über die Finanzierung (gibt auf Antrag die Finanzmittel frei). Ein Abweichen von der genehmigten Planung im Sinne ihrer Frage hätte schlicht dazu geführt, dass die Finanzmittel nicht genehmigt worden wären und wir hätten umplanen müssen in das was genehmigt war, nämlich Grünzug mit Spielplatz.

 

 

3.      Stimmen Sie der Annahme zu, dass ein Flächentausch zwischen der Pergola und den Sportflächen eine einmalige Bereicherung für den Schulsport der beiden, dann gegenüberliegenden Schulen hätte darstellen können?

 

Die Frage stellt sich nicht, da wie unter Punkt 2 angeführt Sportflächen nicht Gegenstand der Planfeststellung waren und auch nicht hätten sein können. Dennoch möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Planung seit Februar 2006 durch Herrn Jeppel auf die Homepage der BI gestellt wurden war, sodass eine Klärung über die konkrete Anordnung früher hätte herbeigeführt werden können.

 

Seitens der Sportabteilung möchte ich noch die Erläuterungen einfügen, dass Bolzplätze und für die von Ausübung von sportlichen Betätigungen geeignete Flächen grundsätzlich eine Bereicherung von Wohngebieten im Innenstadtbereich sind. Sie haben jedoch für den nach Rahmenplan der Berliner Schule durch die Schulen zu erteilenden Sportunterricht keine wesentliche Bedeutung, da die Schulanlagen mit den für den Schulsport erforderli­chen Einrichtungen ausgestattet sind. Die Nutzung von Anlagen außerhalb des Schulge­ländes in den Pausen und unterrichtsfreien Zeiten, jedoch während der Schulzeit, wirft aufsichtsrechtliche Probleme auf, die von den Schulen häufig nicht gelöst werden können. Dabei ist es unerheblich, ob diese Flächen 50 oder 100 Meter entfernt vom Schulhofaus­gang auf der gegenüberliegenden Straßenseite eines dem Schulgelände benachbarten Grundstücks liegen.

 

4.      Wie stellt sich das Bezirksamt die weitere schulsportliche Entwicklung der Pommern-Oberschule vor, wenn unter dem Aspekt des Antrages DS Nr. 495/3 (Der Pommernschule eine Zukunft geben) “diese Schule künftig an Attraktivität und Profil gewinnen” soll?

 

Die weitere Entwicklung nicht nur der Pommern-Oberschule, sondern aller Haupt- und Realschulen in Trägerschaft des Bezirks ist nicht auf den Bereich Sport zu reduzieren und wird Gegenstand ausführlicher bildungspolitischer Diskussionen zwischen allen Beteiligten in den kommenden Monaten sein.

 

 

5.      Wie bewertet das Bezirksamt die derzeitige Ausstattung der Goerdeler- und Pommern-Oberschule mit Anlagen für den Schulsport (Innen- und Außenanla­gen)?

 

Der Schulstandort verfügt mit einer großen und einer kleinen Sporthalle sowie mit entspre­chenden Einrichtungen auf dem Schulhof über eine ausreichende Ausstattung für die Er­teilung des Sportunterrichts.

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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