Drucksache - 0497/3
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1. Bürgerfrage Achim Ruppel Der
im Stadtgebiet verteilte Flyer der Fraktionen der SPD
und B‘90/Die Grünen als Bürgerinformation zum Bürgerentscheid
am 23.09.2007 1.
Wenn in der o. a. Veröffentlichung festgestellt wird,
dass das Gebiet (der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung) mehrfach unter
Mitwirkung eines Beirats international anerkannter Verkehrswissenschaftler
geprüft worden sei und diese hier die Parkraumbewirtschaftung empfohlen haben,
- aus welchem Grund wurde dann das Gutachten der CS-Ingenieurgesellschaft
überhaupt noch in Auftrag gegeben? 2.
Wie sind diese zusätzlichen Kosten (von 26 bis 29.000,-
€) zu begründen, wenn doch bereits durch einen internationalen Beirat
eine offizielle Prüfung – mit demselben Ergebnis – stattgefunden
hat? 3.
Aus welchem Grund wird das Prüfungsergebnis dieses
internationalen Beirates der Öffentlichkeit vorenthalten und wie ist es dazu
gekommen, dass dieses Ergebnis (des internationalen Beirates) bei der
Veröffentlichung des offensichtlich einseitigen und dilettantischen
“Gutachtens” der CS im März 2006 überhaupt nicht zur Sprache
gekommen ist? 4.
Wenn das “Gutachten” der
CS-Ingenieurgesellschaft mbH vom Februar 2006 Die mündliche
Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin Schmiedhofer. 2. Bürgerfrage Michael Fischer Gutachten
zur Parkraumbewirtschaftung 1.
Wie steht die BVV zu dem auf Seite 5 des CS-Gutachtens
zur Parkraumbewirtschaftung formulierten Ansatzes, nicht etwa die Ermittlung
optimaler Verkehrsregelung mit verschiedenen Mitteln, sondern ausschließlich
die Sinnfälligkeit der bisher in Berlin üblichen Parkraumbewirtschaftung in den
Mittelpunkt ihrer Untersuchung zu stellen? 2.
Wie definiert die BVV “verkehrliche Begründung der
Parkraumbewirtschaftung” unter dem Aspekt des Bezuges auf Frage 1? 3.
Wie steht die BVV zu dem im Gutachten formulierten
Widerspruch, dass einerseits auf Seite 36 die hohen Parkanteile von
Beschäftigten als Begründung für Parkraumbewirtschaftung gelten sollen,
andererseits (S. 38) die Anwohnerparkrechte fast vollständig eingeschränkt
werden sollen, gleichzeitig aber auf den Seiten 41/42 geschlussfolgert wird,
dass nur eine geringe Verdrängungswirkung auf angrenzende Gebiete die Folge
sein soll? 4.
Wie steht die BVV zu dem unauflösbaren Widerspruch, dass
die Parkraumbewirtschaftung nur geringe Verdrängungseffekte verursacht, aber
gleichzeitig im Abschnitt 5.2 auf der Verdrängung basierend eine Ausweitung der
Parkraumbewirtschaftung empfohlen bzw. mindestens zur wohlwollenden Prüfung
anheimgestellt wird? 5.
Wie steht die BVV zu der unauflöslich widersprüchlichen
Formulierung auf Seite 49, dass nicht der pflegliche Umgang mit der Umwelt und
den Bewohnern, sondern “die zu erwartenden Einnahmen, die wesentlich aus
Verwarnungs- und Bußgeldern zusammengesetzt sein werden”, zur
Zielstellung der Parkraumbewirtschaftung gemacht werden? 3. Bürgerfrage Nadia Rouhani Grünanlage
Gervinusstraße, Sport- und Spielflächen 1.
Wie verteilen sich die Kosten der
“Ersatzmaßnahme” an der Gervinusstr. Auf die drei Bereiche 2.
Wann trat der Kostenfaktor Bodenaustausch auf? 3.
Ist es richtig, dass der Einsparvorschlag einseitig
zulasten der Spiel- und Sportflächen (Fußballplatz mit Häkselmulch und Baskettballplatz
mit Betonplatten) von Frau Schmiedhofer (Bündnis 90/Die Grünen) zu verantworten
ist? 4.
Wann war dieser Punkt auf der Tagesordnung der Sitzungen
der Bezirksstadträte? 5.
Warum stimmen die Bezirksstadträte für Jugend, Schule
und Sport sowie für Bauen dem zu? Die mündliche
Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin Schmiedhofer. 4. Bürgerfrage Klaus Herzberg Grünanlage
Gervinusstraße, Sport- und Spielflächen 1.
Die Planung für die “Ersatzmaßnahme (E 1)”,
Bauherr DB Infrastuktur Netz, obliegt der Abteilung Soziales, Gesundheit,
Umwelt und Verkehr (untere Naturschutzbehörde); beinhaltet die Planung auch die
Ausführungsplanung und die Ausschreibung? 2.
Hat die Fachabteilung im Zuge der Ausführungsplanung die
Notwendigkeit eines Bodenaustausches bedacht, wenn nein, warum nicht? 3.
Hat es Hinweise seitens der Bahn oder des
Eisenbahnbundesamtes auf die Notwendigkeit gegeben, Boden auszutauschen, wenn
ja, wann? 4.
Ist in der Ausschreibung eine Position für
Bodenaustausch vorgesehen worden? 5.
Hat die Fachabteilung auf diese Position bei der
Ausschreibung verzichtet und wenn ja, warum? Frau BzStRin Schmiedhofer beantwortet die Anfrage für das
Bezirksamt wie folgt schriftlich: 1.
Die
Planung für die “Ersatzmaßnahme (E 1)”, Bauherr DB Infrastruktur
Netz, obliegt der Abteilung Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr (untere
Naturschutzbehörde); beinhaltet die Planung auch die Ausführungsplanung und
die Ausschreibung? Ja, die
DB Netz AG hat das Bezirksamt bzw. das Umweltamt – untere Naturschutzbehörde
- mit der Ausführungsplanung, dem Erstellen des Leistungsverzeichnisses (als
Teil der Ausschreibung) und der Bauleitung für die Ersatzmaßnahme E1
“Grünzug Ersatzmaßnahme” beauftragt. Die Vergabe (als Teil der
Ausschreibung) liegt bei der DB. 2.
Hat die Fachabteilung im Zuge der Ausführungsplanung die Notwendigkeit
eines Bodenaustausches bedacht, wenn nein, warum nicht? Nein. Zwar war bekannt, dass Bauschutt auf dem Gelände
vorhanden war, jedoch ist die untere Naturschutzbehörde im Umweltamt davon
ausgegangen, dass der Bauschutt tief im Untergrund liegt und somit die
landschaftsgärtnerischen Arbeiten nicht beeinträchtigt. Diese Einschätzung ergab sich einerseits aus der Tatsache,
dass diese Fläche nie bebaut wurde und andererseits aus der seit Beginn der
50ziger Jahre bestehenden Nutzung als Kinderspielplatz mit eingebauten
Spielgeräten und Erholungsfläche mit Baumbestand. 3.
Hat es Hinweise seitens der Bahn oder des Eisenbahnbundesamtes auf die
Notwendigkeit gegeben, Boden auszutauschen, wenn ja, wann? Nein. 4.
Ist in der Ausschreibung eine Position für Bodenaustausch vorgesehen
worden? Nein. 5.
Hat die Fachabteilung auf diese Position bei der Ausschreibung
verzichtet und wenn ja, warum? Ja. Begründung wie unter Punkt 2. M. Schmiedhofer Bezirksstadträtin 5. Bürgerfrage Joachim Neu Grünanlage
Gervinusstraße, Sport- und Spielflächen 1.
Am 9. August 2007 machten Frau Bauerochse und Herr
Herzberg im persönlichen Gespräch mit Herrn BzStR Naumann und die Herren
Blecker (Bildplan) und Blaschke (Sportamt) auf die Fehlplanung im Spiel- und
Sportflächenbereich (Einsparung an den Bodenbelägen) an der Gervinusstr.
Aufmerksam. Es bestand die uneingeschränkte Übereinkunft, dass die
Einspar-Variante der Abteilung von Frau BzStRin Schmiedhofer korrigiert wird,
d. h., die Spiel- und Sportflächen fachgerecht hergestellt werden müssen und
dass auch einer Schulsportnutzung durch die Goerdeler- und Pommern-Schule
wünschenswert wäre. 2.
Ist in der Planung der Ersatzmaßnahme Gervinusstr.,
insbesondere der Sportflächen durch die Abt. Soziales, Gesundheit, Umwelt und
Verkehr an eine Schulsportnutzung (keine wettkampftaugliche Anlage) gedacht
worden? 3.
Stimmen Sie der Annahme zu, dass ein Flächentausch
zwischen der Pergola und den Sportflächen eine einmalige Bereicherung für den
Schulsport der beiden, dann gegenüberliegenden Schulen hätte darstellen können? 4.
Wie stellt sich das Bezirksamt die weitere
schulsportliche Entwicklung der Pommern-Oberschule vor, wenn unter dem Aspekt
des Antrages DS-Nr. 495/3 (Der Pommernschule eine Zukunft geben) “diese
Schule künftig an Attraktivität und Profil gewinnen” soll? 5.
Wie bewertet das Bezirksamt die derzeitige Ausstattung
der Goerdeler- und Pommern-Oberschule mit Anlagen für den Schulsport (Innen-
und Außenanlagen)? Frau BzStRin Schmiedhofer beantwortet die Anfrage für das
Bezirksamt wie folgt schriftlich: 1.
Am 9. August 2007 machten Frau Bauerochse und Herr Herzberg im persönlichen
Gespräch mit Herrn BzStR Naumann und die Herren Blecker (Bildplan) und Blaschke
(Sportamt) auf die Fehlplanung im Spiel- und Sportflächenbereich (Einsparung an
den Bodenbelägen) an der Gervinusstraße aufmerksam. Es bestand die
uneingeschränkte Übereinkunft, dass die Einspar-Variante der Abteilung von
Frau BzStRin Schmiedhofer korrigiert wird, d.h. die Spiel- und Sportflächen
fachgerecht hergerichtet werden müssen und dass auch einer Schulsportnutzung
durch die Goerdeler- und Pommern-Schule wünschenswert wäre. Was haben Herr
BzStR Naumann und Herr BzStR Gröhler seither veranlasst? Übereinstimmung in dem Gespräch gab es hinsichtlich der
Bevorzugung eines Kunststoffbelags für den Bolzplatz. Hierfür hat sich
das für Jugend, Familie, Schule und Sport zuständige Bezirksamtsmitglied
gegenüber seinem für Bauwesen zuständigen Kollegen im Rahmen einer
Vor-Ort-Besichtigung eingesetzt. Urlaubsbedingt (ich hatte zu diesem Zeitpunkt Urlaub, Herr
Bezirksstadtrat Naumann als mein Vertreter war in der Woche nach dem Gespräch
in Urlaub) hat Kollege Gröhler sich den aufgeworfenen Fragen angenommen, um sie
einer Klärung zuzuführen. Am 14.08. fand ein Gespräch bei ihm statt, an dem
Vertreter des Grünflächen- und des Umweltamtes teilnahmen. Thema war die
Erörterung von Finanzierungs- bzw. Umplanungsmöglichkeiten. Herr
Bezirksstadtrat Gröhler hatte bereits vorher festgestellt, dass in seinem Verantwortungsbereich
(Mittel der baulichen Unterhaltung Hoch und Grün, Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm)
keine Finanzierungsmöglichkeiten bestünden. Darauf wurde die Möglichkeit einer
Umplanung geprüft, die die fehlenden Haushaltsmittel zur Entsorgung des
Bauschuttes kompensieren würden. Auf Wunsch des Sportausschussvorsitzenden
wurde zudem geprüft, ob ein sportfunktional besserer Belag (“moderner,
wetterunabhängiger mit Quarzsandgummigranulat verfüllter Kunstrasen auf elastischer
Tragschicht” für den Bolzplatz und Kunststoffbelag für den
Streetballbereich) eingesetzt werden könnte. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Maßnahme nicht
verändert wird. Gründe waren: ·
Der
Grünzug war zu keiner Zeit als Sportanlage geplant. Dies wäre auch nicht
möglich, da es sich um eine naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme handelt, bei
der Eisenbahnbundesamt, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die
Naturschutzverbände sehr genau darauf achten, dass nichts veranlasst wird, was
nicht direkt der Natur zugute kommt. Insofern ist es ein Glücksfall, dass wir
hier überhaupt einen Bolz- und Spielplatz haben, es ist wahrscheinlich das
letzte Mal, dass dies in Berlin als Ersatzmaßnahme möglich war. ·
Bauherr
ist nicht das Bezirksamt sondern die DB. Jegliche Änderungen müssten durch die
DB veranlasst werden, die sodann bei Umplanungen auch die Planfeststellungsbehörde,
das Eisenbahnbundesamt um Erlaubnis bitten müsste. Zeitdauer und Ausgang einer
solchen Prüfung wären unklar. Falls sich die DB überhaupt auf eine Umplanung
eingelassen hätte, hätten Leistungsverzeichnis und Vergabe zeitaufwändig
angepasst werden müssen. Es ist auch nicht erkennbar, wo die benötigten Mittel
hätten eingespart werden können. ·
Da
die Bauteile seitens der ausführenden Firma mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit
schon bestellt waren, wären hier bei einer Umplanung weitere Mehrkosten
entstanden, die woanders hätten kompensiert werden müssen, was wiederum zur
erneuten Umplanung gezwungen hätte, um erneut Kosten einzusparen. Die vom
Sportausschussvorsitzenden gewünschten Beläge hätten einen extrem hohen
Unterhaltungsaufwand erfordert, der nach Übergang der Verpflichtung von DB auf
den Bezirk nicht hätte finanziert werden können. Eine wettkampfgerechte
Ausgestaltung hätte überdies zu einer erhöhten Nutzungsintensität geführt, die
mit der gegenüberliegenden Wohnbebauung nicht in Einklang zu bringen ist und
Klagen von Anwohnern bei entsprechenden Lärmbeschwerden mit entsprechenden rechtlichen
Risiken auslösen könnte – wie wir leidvoll an anderen Orten des Bezirkes
erfahren haben. ·
Auch
auf anderen Ballspiel- und Bolzplätzen wird der gleiche Belag (Ökocolor) eingesetzt.
Er hat sich als sehr brauchbar erwiesen. In der Sitzung des Bezirksamtes v. 28.08.2007 wurde das
Thema von meinem Kollegen Naumann nach seinem Urlaub angesprochen.
Aufgrund der von Herrn Gröhler und mir ins Feld geführten Argumente gab es
keinen Anlass an der Planung bzw. Umsetzung etwas ändern. 2.
Ist in der
Planung der Ersatzmaßnahme Gervinusstr., insbesondere der Sportflächen durch
die Abt Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr an eine Schulsportnutzung
(keine wettkampftaugliche Anlage) gedacht worden? Hat es Abstimmungen hierzu
mit der Abt Jugend, Familie, Schule und Sport und den Schulen selbst gegeben? Nein, da sowohl im landschaftspflegerischen Begleitplan
(LBP) als auch im Planfeststellungsbeschluss Sportflächen nicht festgesetzt
wurden. Diese wären, wie ich zu der Bürgeranfrage von Fr. Rouhani schon
ausführte, auch nicht festsetzbar. Wir sind schon sehr froh, dass es uns
überhaupt gelungen ist einen Spielbereich und Bolzplatz in den Grünzug zu integrieren.
Der LBP führt zu der Ersatzmaßnahme E1 “Neugestaltung des Grünzuges
Gervinusstraße” aus, dass bei dieser Maßnahme neben der Entwicklung einer
Vorgartenzone der gesamte Spielbereich neu zu gestalten ist. Dazu gehört auch
ein Bolzplatz und eine kleine Streetballfläche, aber logischerweise keine
Sportfläche. Aufgrund der Bindungswirkung des Planfeststellungsbeschluss
gab es keinen Verhandlungsspielraum und keinen Anlass für Abstimmungsgespräche
mit den Genannten. Es handelt sich bei dem Eisenbahnbundesamt wie der Name
schon sagt, um eine Bundesbehörde, auf die das Bezirksamt keinerlei Einfluss
hat. Das EBA entscheidet nicht nur über die Planung, sondern auch über die
Finanzierung (gibt auf Antrag die Finanzmittel frei). Ein Abweichen von der genehmigten
Planung im Sinne ihrer Frage hätte schlicht dazu geführt, dass die Finanzmittel
nicht genehmigt worden wären und wir hätten umplanen müssen in das was
genehmigt war, nämlich Grünzug mit Spielplatz. 3.
Stimmen Sie der Annahme zu, dass ein Flächentausch zwischen der Pergola
und den Sportflächen eine einmalige Bereicherung für den Schulsport der beiden,
dann gegenüberliegenden Schulen hätte darstellen können? Die Frage stellt sich nicht, da wie unter Punkt 2 angeführt
Sportflächen nicht Gegenstand der Planfeststellung waren und auch nicht hätten
sein können. Dennoch möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Planung
seit Februar 2006 durch Herrn Jeppel auf die Homepage der BI gestellt wurden
war, sodass eine Klärung über die konkrete Anordnung früher hätte herbeigeführt
werden können. Seitens
der Sportabteilung möchte ich noch die Erläuterungen einfügen, dass Bolzplätze
und für die von Ausübung von sportlichen Betätigungen geeignete Flächen
grundsätzlich eine Bereicherung von Wohngebieten im Innenstadtbereich sind. Sie
haben jedoch für den nach Rahmenplan der Berliner Schule durch die Schulen zu
erteilenden Sportunterricht keine wesentliche Bedeutung, da die Schulanlagen
mit den für den Schulsport erforderlichen Einrichtungen ausgestattet sind. Die
Nutzung von Anlagen außerhalb des Schulgeländes in den Pausen und
unterrichtsfreien Zeiten, jedoch während der Schulzeit, wirft
aufsichtsrechtliche Probleme auf, die von den Schulen häufig nicht gelöst
werden können. Dabei ist es unerheblich, ob diese Flächen 50 oder 100 Meter
entfernt vom Schulhofausgang auf der gegenüberliegenden Straßenseite eines dem
Schulgelände benachbarten Grundstücks liegen. 4.
Wie stellt sich das Bezirksamt die weitere schulsportliche Entwicklung
der Pommern-Oberschule vor, wenn unter dem Aspekt des Antrages DS Nr. 495/3
(Der Pommernschule eine Zukunft geben) “diese Schule künftig an
Attraktivität und Profil gewinnen” soll? Die weitere Entwicklung nicht nur der Pommern-Oberschule,
sondern aller Haupt- und Realschulen in Trägerschaft des Bezirks ist nicht auf
den Bereich Sport zu reduzieren und wird Gegenstand ausführlicher
bildungspolitischer Diskussionen zwischen allen Beteiligten in den kommenden
Monaten sein. 5.
Wie bewertet das Bezirksamt die derzeitige Ausstattung der Goerdeler-
und Pommern-Oberschule mit Anlagen für den Schulsport (Innen- und Außenanlagen)? Der Schulstandort verfügt mit einer großen und einer kleinen
Sporthalle sowie mit entsprechenden Einrichtungen auf dem Schulhof über eine
ausreichende Ausstattung für die Erteilung des Sportunterrichts. M. Schmiedhofer Bezirksstadträtin |
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