Drucksache - 0492/3
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V 1. Keine Uferzerstörung durch Wasserstraßenausbau Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.11.2007 Folgendes beschlossen: 1.
Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei allen maßgeblichen Stellen dafür
einzusetzen, dass die Ausbaupläne für die Spree – gemäß der aktuellen Bedarfsprognose
– auf das Notwendigste beschränkt werden.
2. Der Ausbau der Spree zwischen Spandau und
Westhafenkanaleinmündung für Großschiffe und 185 Meter lange Schubverbände darf
nur als ”Einbahnstraße” erfolgen. 3. Weiterhin sind der BVV die den Bezirk betreffenden
Planungen in den Ausbauvarianten mit den Folgen für Natur und Landschaft
vorzustellen und die Mitwirkungsspielräume des Bezirks darzulegen. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Das Bezirksamt hat entsprechend der im Zwischenbericht
beschriebenen Vorgehensweise die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost um
Auskunft gebeten, wie mit der im Zwischenbericht dargelegten Situation
umgegangen wird und welche Einwirkungsmöglichkeiten für Bezirksamt und
Bezirksverordnetenversammlung bestehen. In ihrer Antwort hat die
Planfeststellungsbehörde umfangreich den Verfahrensablauf dargelegt und
ausgeführt, dass ein Abwägungsprozess stattfände und die Entscheidung über das
weitere Vorgehen bevorstünde. Die Behörde hat sodann durch Bekanntmachung in
der Tagespresse am 04.04.2008 die Teileinstellung des Planfeststellungsverfahrens
bekannt gegeben. Nicht von der Einstellung erfasst sind eine Fläche in Spandau
sowie der Neubau der Rohrdammbrücke. Mit der Teileinstellung des Verfahrens
entfallen auch eine Reihe von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das Bezirksamt geht davon aus, dass damit der Intention der
Bezirksverordnetenversammlung entsprochen wurde und bittet, den Beschluss als
erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin 2.
Übertrag in ALLRIS 3.
Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am .09.08 4.
Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro 5.
Kopie ab an Um 2 6.
Listen not. 7.
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