Drucksache - 0492/3  

 
 
Betreff: Keine Uferzerstörung durch Wasserstraßenausbau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Dr. Lehmann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2007 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
10.10.2007 
19. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen      
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
25.10.2007 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.11.2007 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme, Zwischenbericht
Vorlage zur Kenntnisnahme, Schlussbericht

Die BVV möge beschließen:

V

1. Keine Uferzerstörung durch Wasserstraßenausbau

 

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am  15.11.2007 Folgendes beschlossen:

 

1.      Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei allen maßgeblichen Stellen dafür einzusetzen, dass die Ausbaupläne für die Spree – gemäß der aktuellen Be­darfsprognose – auf das Notwendigste beschränkt werden.   

 

2. Der Ausbau der Spree zwischen Spandau und Westhafenkanaleinmündung für Großschiffe und 185 Meter lange Schubverbände darf nur als ”Einbahnstraße” er­folgen.

3. Weiterhin sind der BVV die den Bezirk betreffenden Planungen in den Aus­bauvarianten mit den Folgen für Natur und Landschaft vorzustellen und die Mitwir­kungsspielräume des Bezirks darzulegen.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat entsprechend der im Zwischenbericht beschriebenen Vorgehensweise die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost um Auskunft gebeten, wie mit der im Zwischenbericht dargelegten Situation umgegangen wird und welche Einwirkungsmöglichkeiten für Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung be­stehen. In ihrer Antwort hat die Planfeststellungsbehörde umfangreich den Verfah­rensablauf dargelegt und ausgeführt, dass ein Abwägungsprozess stattfände und die Entscheidung über das weitere Vorgehen bevorstünde. Die Behörde hat sodann durch Bekanntmachung in der Tagespresse am 04.04.2008 die Teileinstellung des Planfeststellungsverfahrens bekannt gegeben. Nicht von der Einstellung erfasst sind eine Fläche in Spandau sowie der Neubau der Rohrdamm­brücke. Mit der Teileinstellung des Verfahrens entfallen auch eine Reihe von Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen.

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass damit der Intention der Bezirksverordneten­versammlung entsprochen wurde und bittet, den Beschluss als erledigt zu betrach­ten.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                             Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadträtin

 

2.      Übertrag in ALLRIS

3.      Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am   .09.08

4.      Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5.      Kopie ab an Um 2

6.      Listen not.

7.      SozSekrAbl.

 

 

 

EU BzBmin                                                                           EU SozAbtL‘in

 

 


 

 
 

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