Die Teilnahme am Wettbewerb um die Teilnahme an von der NATO finanzierten Infrastrukturmaßnahmen (ausschließlich Baumaßnahmen und die Beschaffung technischer Einrichtungen) setzt eine besondere Überprüfung des Bewerbers voraus. Diese erfolgt durch das Wirtschaftsministerium, in dessen Land der Hauptsitz des Unternehmens liegt.
Man erhält das Formular beim- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 423
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn
nato@bafa.bund.de
bafa.de -
Matthias Bogenschneider
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Referat II D
Martin-Luther-Str. 105
10825 Berlin
Es wird darauf hingewiesen, dass über 90 % aller NATO-Aufträge nicht im „geheimen“ Bereich liegen. Ferner reicht die Bearbeitungszeit bis zur Eintragung in die Firmenliste der NATO normalerweise nicht aus, um sich um einen aktuellen Auftrag zu bewerben. Es empfiehlt sich daher, den Antrag unabhängig von einem konkreten Vergabefall zu stellen.