- Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin ist durch das Berliner E-Government-Gesetz zum zentralen Dienstleister für die Berliner Verwaltung geworden. Im Fokus ihrer Aufgaben steht die gemeinsame Umsetzung des E-Government-Gesetzes. Zu den Eckpfeilern des Gesetzes zählt die Standardisierung und Zentralisierung von Basisdiensten der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).
- Zum Rundschreiben der Senatsverwaltung für Inneres
- Ab dem 1. Januar 2018 sind zahlreiche Behörden zur Abnahme der IKT – Basisdienste verpflichtet, die das ITDZ Berlin, dem Gesetz folgend, zu marktüblichen Preisen anbietet. Neben diesen können weitere Produkte und Dienstleistungen von der Arbeitsplatzausstattung über Bürger- und Verwaltungsdienste bis hin zu Sicherheits- und Vertrauensdiensten, bezogen werden.
Link zu Produkten und Leistungen des ITDZ
Einheitliche IKT-Arbeitsplätze
- Bis 2023 sollen über 67.500 IKT-Arbeitsplätze in der Berliner Verwaltung mit Hilfe des ITDZ Berlin standardisiert werden. Alle technischen Komponenten, darunter BerlinPC, Telefonie, Drucker und Netzwerk werden dann in gleicher Ausführung von den Behörden und Organisationen genutzt. Das reduziert die Kosten und steigert gleichzeitig Effizienz und IT-Sicherheit. Planung, Organisation. Rollout und Migration der Daten liegen, bei dieser bundesweit einzigartigen Standardisierung, komplett in den Händen des ITDZ Berlin.
Lösungen für die Verwaltung
- Eine der Neuerungen ist die Einführung der E-Akte an über 87.500 Arbeitsplätzen in der Verwaltung. Sie bildet den klassischen Aktenordner digital nach und ermöglicht den Mitarbeitenden dank der zentralen Speicherung in der Cloud des ITDZ Berlin den Zugriff auf einen einheitlichen Arbeitsstand. Alle Prozesse der Aktenbearbeitung sollen ab 2023 ausschließlich digital stattfinden – vom Dokumentenmanagement über die Bearbeitung von Vorgängen bis zur sicheren Speicherung.