Als Open-House-Verfahren (auch Open-House-Modell, Offenes-Haus-Modell oder Open-House-Vertrag) bezeichnet man ein nicht exklusives Zulassungsverfahren zu einer Rahmenvereinbarung, das allen interessierten Unternehmen während der Vertragslaufzeit offen steht und bei dem der öffentliche Auftraggeber selbst keine Auswahl zwischen den Angeboten trifft.
Da der Auftraggeber hierbei Verträge mit allen interessierten Unternehmen schließt, ohne eine Auswahl zu treffen, liegt kein dem Vergaberecht unterfallender Beschaffungsvorgang vor, sondern lediglich ein einfaches Zulassungssystem. Siehe hierzu auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes