- Besteht bei der Prüfung der Angebote der Verdacht der Zuwiderhandlung gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere Preisabsprachen, so wäre die Landeskartellbehörde Berlin einzuschalten (siehe auch Nr. 9.2 der Ausführungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung):
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
II D
Martin-Luther-Str. 105
10825 Berlin - Landeskartellbehörde Berlin
- Das Bundeskartellamt stellt zu der Thematik eine Broschüre Wie erkennt man unzulässige Submissionsabsprachen? zur Verfügung.