Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigten Menschen mit Behinderung, die wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Die Blindenwerkstätten sind den WfbM gleichgestellt. Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und bieten Qualifizierungsmöglichkeiten und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für Menschen mit Behinderungen an, deren berufliche Teilhabe besonders erschwert ist.
Inklusionsbetriebe, Blindenwerkstätten und WfbM bieten ein breites Spektrum an Fertigungsbereichen für Auftragsarbeiten und Eigenproduktionen sowie für Dienstleistungen an. Das Spektrum reicht von Holz- und Metallarbeiten über die Aktenvernichtung und Digitalisierung von Akten, Buchbinderei und Druckerei bis hin zum Garten- und Landschaftsbau, der Grünanlagenpflege, Catering und den Hauswirtschaft- und Malerarbeiten.
Nähere Informationen erhält man in den Internetportalen der Landesarbeitsgemeinschaften Werkstätten für behinderte Menschen einschließlich der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Berlin e.V. .