2019-01-09 - Rundschreiben über die Erhöhung des Mindestlohns gemäß MiLoG
Gemeinsames Rundschreiben Nr. 01/2019
- Mindestlohngesetz:
seit 01.01.2019 = 9,19 Euro / Zeitstunde
ab 01.01.2020 = 9,35 Euro / Zeitstunde
- Verhältnis von Mindestlohngesetz zu Berliner Auschreibungs-und Vergabegesetz
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