Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin
informiert darüber, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund der hohen Anzahl ukrainischer Flüchtlinge in Kumulation mit einem deutlichen Anstieg der Zugangszahlen Schutz-suchender aus anderen Staaten das Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden vom 09.01.2024 erlassen hat. Dieses wurde auch im Vergabeservice Berlin im Bereich Rundschreiben eingestellt.
In diesem Rundschreiben werden die Möglichkeiten der Dringlich-keitsvergaben nochmals erläutert.
Das Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unter-+bringung und Versorgung von Schutzsuchenden vom 09.01.2024 wurde im Vergabeservice Berlin im Bereich Rundschreiben eingestellt.
Die unter 2. – Öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte – getätigten Aussagen gelten gemäß der Maßgaben über die Wertgrenzen gemäß Nr. 3.4 und 3.9 der Aus-führungsvorschriften zu § 55 LHO (AV § 55 LHO).