Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit dem Änderungsgesetz wird der Betrag des
Vergabemindestentgelts gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 3 BerlAVG bei der Ausführung öffentlicher Aufträge von 12,50 Euro auf 13,00 Euro brutto heraufgesetzt.
Die für Vergabe zuständigen Senatsverwaltungen hatten bereits im Vorfeld das” Gemeinsame Rundschreiben 05/2022 zum o.g. Thema eingestellt. Die Formulare Wirt-214 und Wirt 214 P, IV 4020 F sowie V 231 F wurden im Hinblick auf das neue Vergabemindestentgelt angepasst. Diese stehen so schnell wie nur möglich auf den gewohnten Seiten zur Verfügung. Im Vergabeservice ist das Wirt-214 P bereits eingepflegt.
Bei Fragen schreiben Sie bitte an Vergabeservice@senweb.berlin.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vergabeservice-Team