Wichtiger Hinweis zur elektronischen Personenstandsbescheinigung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab dem 01.11.2024 treten Änderungen im Personenstandsgesetz in Kraft, die die Bereitstellung elektronischer Personenstandsbescheinigungen vorsehen. Leider ist die technische Infrastruktur in Berlin noch nicht vollständig umgesetzt.
Wir arbeiten daran, Ihnen bald einen sicheren Service anzubieten. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Webseite über aktuelle Entwicklungen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Standesamt Berlin
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Am 01. November 2024 tritt folgendes Gesetz in Kraft:
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Die Anmeldung hierfür ist bereits seit dem 01. August 2024 möglich.
Weitere Informationen
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Am 01. Mai 2025 tritt folgendes Gesetz in Kraft:
Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrecht.
- Informationen zu entsprechenden standesamtlichen Dienstleistungen, erhalten Sie “hier” in Kürze