1. Oktober 1874
Bis Oktober 1874 waren die Kirchen für die Beurkundung von Personenstandsfällen zuständig. Am 01.10.1874 werden in Berlin 13 Standesämter mit insgesamt 12 Standesbeamten und 12 Stellvertretern gegründet. In den umliegenden Städten, Gemeinden und Gutsbezirken, welche im historischen Verlauf zum späteren Groß-Berlin hinzukommen, werden weitere 40 Standesämter gegründet. Den Berliner Standesämtern wird zusätzlich zu ihrer Bezeichnung „Berlin“ noch eine Ordnungszahl zugewiesen. Es gibt zu diesem Zeitpunkt somit die Standesämter „Berlin 1“ bis „Berlin 13“. Zusätzlich erhalten die verwendeten Dienstsiegel einen genaueren Hinweis auf den Zuständigkeitsbereich. Die Siegelunterschrift des Standesamtes „Berlin 12“ lautete beispielsweise: „Preußisches Standesamt Berlin 12, Friedrich-Wilhelmstadt und Moabit“.
1881 bis 1884
Aufgrund von Eingemeindungen aber auch Herauslösungen und Umstrukturierungen der Bezirke und Standesämter in diesen Jahren existieren 1884 insgesamt 21 Stadtteile.
1900 bis 1910
Aufgrund steigender Einwohnerzahlen werden weitere Standesämter gebildet, indem die bestehenden Standesämter nochmals unterteilt und mit zusätzlichen Buchstaben benannt werden. Hierbei entscheiden die Standesbeamten allerdings selbst über die konkrete Schreibweise der Standesamtsbezeichnung, sodass sowohl Klein- als auch Großbuchstaben, teilweise auch römische Ziffern sowie die Voranstellung oder auch Anfügung der Ordnungszahl an die Bezeichnung „Berlin“ gewählt werden. Es werden somit beispielsweise die Standesamtsbezeichnungen „Berlin 4B“, „4b Berlin“, „Berlin IVB“ oder auch „IVb Berlin“ verwendet, die aber alle demselben Standesamt entstammen.
1. April 1912
Sowohl die Berliner Stadtgebietsfläche also auch ihre Einwohnerzahl steigt deutlich an und auch andere umliegende Städte und Gemeinden wachsen und werden kreisfrei. Vor dem Hintergrund der industriellen Revolution, der Gründung des Deutschen Reichs nach 1871 und der steigenden Flächen- und Einwohnerzahlen wird anlässlich einer großflächigen und überregionalen Verkehrs- und Flächennutzungsplanung ein Gesetz verabschiedet, durch welches ein „Zweckverband Groß-Berlin“ gebildet werden sollte. Am 01.04.1912 wird dieser dann gegründet und besteht aus der Stadt Berlin sowie drei weiteren Stadtgemeinden, 25 Landgemeinden und einem Gutsbezirk. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Eingemeindung in die Stadt Berlin, sondern nur um einen zweckmäßigen Zusammenschluss beispielsweise hinsichtlich der Bebauungsplanung des Gebietes „Groß-Berlins“. Durch Erlass des Königs von Preußen erfolgt anlässlich der Gründung des Zweckverbandes eine Umbenennung der
Ortsbezeichnungen und damit einhergehend der Standesamtsbezeichnungen. Sie firmieren nun unter der Bezeichnung „Berlin-……“, wie beispielsweise „Berlin-Britz“ oder „Berlin-Friedrichsfelde“. Aufgrund dieser Bezeichnung herrscht bis heute mitunter die falsche Annahme, die genannten Orte würden seit 1912 zu Berlin gehören. Dies ist jedoch nicht der Fall. Sie bleiben weiterhin eigenständig und lediglich Mitglied eines Zweckverbandes. 1912 existieren auf dem Gebiet des heutigen Berlins 94 Standesamtsbezirke.
1. Oktober 1920
Durch das „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“, das sogenannte „Groß-Berlin-Gesetz“, vom 27.04.1920 wird am 01.10.1920 die Stadt Berlin gegründet. Ihr werden 7 Stadtgemeinden, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke eingemeindet und sie wird in 20 Verwaltungsbezirke eingeteilt. Die Zahl der Berliner Standesämter erreichte hierdurch ihren Höchstpunkt – 1920 gibt es in Berlin 120 Standesämter, von denen 20 Innenstadt-Standesämter sind.
1928
Innerstädtische Umorganisationen führen dazu, dass es 1928 noch immer 22 Standesamtsbezirke in Alt-Berlin und 66 Bezirke im übrigen Berlin gibt. Diese Standesämter verteilen sich sehr ungleichmäßig auf die neugebildeten 20 Verwaltungsbezirke. In der Zeit bis 1938 finden innerhalb der Verwaltungsbezirke und auch zwischen ihnen Veränderungen statt, indem kleine Standesämter größeren angegliedert werden oder einzelne Ortsteile durch Veränderung der Bezirksgrenzen die Standesamtszugehörigkeit wechseln, oder sogar noch neue Standesämter gebildet werden.
1934
Das Standesamt 1, welches ursprünglich ein Standesamt für Berlin war, wird nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten für das gesamte damalige deutsche Reich und alle Auslandsdeutschen zuständig. Durch die Zuständigkeitsverordnung von 1934 wird dem Standesamt 1 die Ausstellung sämtlicher Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, übertragen.
01.07.1938
Am 01.07.1938 werden die alten durchnummerierten Standesämter der Innenstadt zu jeweils einem Bezirksstandesamt zusammengeführt, in dem die Register der bis dahin in diesem Bezirk bestehenden Standesämter weiterführt werden. Bis auf wenige Ausnahmen werden am 01.07.1938 die 88 Standesämter Berlins zu 20 Bezirksstandesämtern vereint. Die Umsetzung dessen dauert durch die Kriegs- und Nachkriegsereignisse jedoch noch bis 1948 an und auch dann haben noch nicht alle Berliner Register das für ihre Führung zuständige Standesamt wieder erreicht. Die Zusammenlegung der Standesämter reduziert nicht nur ihre Anzahl, sondern auch ihre Bezeichnung wird geändert. So werden beispielsweise die bisherigen Standesamtsbezirke 1, 2, 1/2, 6, 9 ,10a zum Standesamt „Berlin-Mitte“ zusammengefasst.
1. April 1939
Das Standesamt I, welches bereits für das gesamte deutsche Reich und alle Auslandsdeutschen zuständig ist, wird am 01.04.1939 endgültig aus den Berliner Standesämtern ausgegliedert und auf seine Sonderaufgaben als Auslandsstandesamt beschränkt.
1945
1945 wird Berlin in vier Sektoren – den amerikanischen, britischen, französischen und sowjetischen Sektor eingeteilt. Auf die Standesamtsbezirke hat diese jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen. Nur das Standesamt I in Berlin wird in zwei Ämter gleichen Namens – Standesamt I in Berlin (Ost) und Standesamt I in Berlin (West) – gespalten.
1979 bis 1986
Aufgrund wachsender Einwohnerzahlen wird am 05.01.1979 (Marzahn), am 01.09.1985 (Hohenschönhausen) und am 01.06.1986 (Hellersdorf) jeweils ein neuner Bezirk gebildet, was große Auswirkungen auf den Zuschnitt der Standesamtsbezirke und die Zuständigkeiten der Ämter hat.
1990
Die zwei gespaltenen Standesämter Standesamt I in Berlin (Ost) und (West) werden wieder zu einem Standesamt I in Berlin vereinigt. Die bezirklichen Standesämter firmieren nun unter der Bezeichnung „… von Berlin“, also z.B. „Reinickendorf von Berlin“.
Bis 1990 gab es während der Teilung Deutschlands eine Urkundenstelle Berlin. Diese wird dann aber wieder aufgelöst und die bei ihr zentral geführten Register werden auf die bezirklichen Standesämter verteilt.
1. Januar 2001
Durch die Berliner Bezirksgebietsreform vom 01.01.2001 verringert sich die Zahl der Bezirke von 23 auf 12. Zusammengelegt werden hierbei die Bezirke Charlottenburg und Wilmersdorf, Schöneberg und Tempelhof, Treptow und Köpenick, Steglitz und Zehlendorf, Marzahn und Hellersdorf, Kreuzberg und Friedrichshain, Hohenschönhausen und Lichtenberg, Prenzlauer Berg, Pankow und Weißensee sowie Tiergarten, Mitte und Wedding. Lediglich die Bezirke Reinickendorf, Spandau und Neukölln bleiben unverändert.
Vorübergehend firmieren einige Standesämter noch unter der zusätzlichen Angabe des ehemaligen Ortsteils, beispielsweise „Standesamt Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg“.
Heute
Nach der erfolgten Bezirksreform 2001 heißen die 12 Bezirksstandesämter nunmehr bis heute: