Seit dem Jahr 1997 wird die Grundfinanzierung der Landeshochschulen in den Hochschulverträgen mittelfristig vereinbart. Hinzu kommen Programmfinanzierungen in den Bereichen Lehre und Gleichstellung sowie die Forschungsförderung im Rahmen der Einstein Stiftung und des Instituts für angewandte Forschung Berlin. Zudem erhält das Land Bundesgelder im Rahmen des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken (Nachfolgeprogramm des Hochschulpakts 2020), die über die Hochschulverträge und Sonderprogramme an die Hochschulen weitergegeben werden.
Finanzierung
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Hochschulverträge
Als eines der ersten Bundesländer hat Berlin im Jahr 1997 das Instrument der Hochschulverträge eingeführt und seitdem kontinuierlich eingesetzt, erweitert und entwickelt. Hintergrund war, den Berliner Hochschulen Planungssicherheit und Kontinuität in der Finanzierung zu gewährleisten. Das Land macht die Höhe seines Zuschusses von der Erfüllung konkreter Zielvorgaben abhängig, die mit den Hochschulen ausgehandelt werden. Die Ergebnisse werden in den jährlichen Leistungsberichten dokumentiert.
Mit den Verträgen ab 2010 wurde für die Berechnung der Grundfinanzierung der Hochschulen ein System der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung eingeführt. Seither wird nicht mehr nur ein geringer Teil der jährlichen Zuschüsse nach Leistungskriterien verteilt, sondern die gesamte Zuschussbemessung wird anhand von Leistungs- und Belastungsindikatoren vorgenommen. Vor Unterzeichnung bedürfen die Hochschulverträge der Zustimmung des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses.
Die einzelnen Vertragsfassungen (inkl. Charité) für die Vertragszeiträume 2024-2028, 2018-2022, 2014-2017, 2010-2013 und 2006-2009 finden Sie hier:
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
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