BAföG & Bildungskredit

Antrag auf Ausbildungsförderung (Bafög)

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Studierenden und Schülerinnen und Schülern. Mit dem Kürzel “BAföG” wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt.

Verzeichnis der förderungsfähigen Ausbildungsstätten

Jedes Bundesland führt ein Verzeichnis der nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildungsstätten. Das Ausbildungsstättenverzeichnis des Landes Berlin wird im Auftrag des Landesamtes vom Studierendenwerk Berlin geführt und kann online eingesehen werden.

Ihre Ansprechpartner

  • für Studierende an Berliner Hochschulen

    Das Studierendenwerk Berlin ist für alle an Berliner Hochschulen immatrikulierten Studierenden zuständig. Auf seiner Website informiert das Studentenwerk Berlin zum Thema BAföG.

  • für Schülerinnen und Schüler an Berliner Ausbildungsstätten

    Die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung sind für die Förderung aller Schülerinnen und Schüler zuständig, die nicht an Hochschulen eingeschrieben sind.

    Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist zuständig für:
    • Charlottenburg-Wilmersdorf
    • Friedrichshain-Kreuzberg
    • Mitte
    • Spandau
    • Steglitz-Zehlendorf
    • Tempelhof-Schöneberg
    Das Bezirksamt Lichtenberg ist zuständig für:
    • Lichtenberg
    • Marzahn-Hellersdorf
    • Neukölln
    • Treptow-Köpenick
    Das Bezirksamt Pankow ist zuständig für:
    • Pankow
    • Reinickendorf
  • für Studierende und Schülerinnen und Schüler, die ihr Studium, ihre schulische Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland absolvieren

    Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind – je nach Zielland unterschiedliche – zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig.

BAföG beantragen

Antragsformulare

Für den Antrag auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz müssen amtliche Vordrucke genutzt werden. Die Formblätter können online heruntergeladen und einschließlich der eingetragenen Daten gespeichert werden.

Merkblätter

Die Merkblätter geben wichtige Tipps und Hilfen zur Antragstellung. Darin sind zu speziellen Themen Informationen über relevante rechtliche Fragen und vor allem zu den notwendigen Schritten zu finden.

Online-Service für Anträge, die im Land Berlin gestellt werden

Für alle BAföG-Anträge, die im Land Berlin gestellt werden, bietet das Land einen Online-Service an. Dort können nicht nur einzelne Formblätter ausgefüllt und gespeichert werden. Die Eingabe wird anschließend auch gleich auf Plausibilität überprüft. Der Antrag wird dann mit einer Tele-Nummer versehen und muss ausgedruckt, unterschrieben und an das Amt für Ausbildungsförderung geschickt werden.

Auslandsförderung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Ausbildung im Ausland gefördert werden. Der Auslandsausbildungsaufenthalt muss mindestens sechs Monate oder ein Semester bzw. zwölf Wochen (Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation) dauern.

Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass der Ausbildungsaufenthalt im Ausland auch dann gefördert wird, wenn im Inland wegen der Höhe des Einkommens Ihrer Eltern kein Anspruch auf Förderung besteht.

Bildungskreditprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Neben und unabhängig von den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Bildungskreditprogramm an. Im Rahmen dieses Programms können Schülerinnen und Schüler und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen einen zinsgünstigen Kredit erhalten.

Stipendien und Förderwerke

Neben BAföG und Bildungskredit gibt es weitere Möglichkeiten zur Finanzierung des Studiums: Sowohl der Staat als auch die politischen Parteien, die Kirchen und andere gesellschaftliche Gruppen bieten Stipendien für begabte Studierende an. Im Regelfall ist die Höhe der Förderung abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Elterneinkommen.