Das Führen gekaufter Titel und Grade ist verboten
Auf einigen Internetseiten werden zurzeit Doktortitel amerikanischer Kirchen zum Kauf angeboten. Teilweise wird der Kauf auch als „Spende“ bezeichnet. In den Hinweisen zu den Kaufangeboten heißt es, dass diese Doktortitel zwar nicht in Personalausweise eingetragen, wohl aber in Deutschland geführt werden dürfen.
Zur Begründung wird behauptet, verboten sei nur die Führung gekaufter Hochschultitel. Bei den zum Kauf angebotenen Doktortiteln handele es sich aber nicht um Hochschultitel, sondern um solche, die von Kirchen verliehen werden und damit sei diese Führung hier erlaubt. Diese Darstellung ist falsch. Verboten ist auch das Führen von gekauften Doktortiteln, die von anderen Einrichtungen als Hochschulen verliehen wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Verleihung nach dem Recht des Landes, in dem die Einrichtung ihren Sitz hat, legal ist.
Stellt die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung fest, dass jemand einen gekauften Doktortitel zu Unrecht führt, erlässt sie eine Untersagungsverfügung. Wird dieser Verfügung nicht nachgekommen, wird ein Zwangsgeld verhängt.
Die Führung gekaufter Doktortitel kann auch eine Straftat sein. In Verdachtsfällen erstattet die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung Strafanzeige.