Haben Sie an einer staatlich anerkannten privaten Hochschule in Berlin studiert und benötigen eine Beglaubigung für das außereuropäische Ausland? Eine Vorbeglaubigung für eine Apostille / Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschriften und des Siegels der ausstellenden Hochschule. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege erstellt beglaubigte Abschriften von Urkunden, Zeugnissen, Immatrikulationsbescheinigungen etc., die von staatlich anerkannten privaten Hochschulen in Berlin ausgestellt wurden. Dazu muss die jeweilige Originalurkunde vorgelegt werden. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei der betreffenden Hochschule, ob diese die entsprechenden Unterschriftenproben bei der Senatsverwaltung hinterlegt hat. Weitere Informationen zur Legalisation und zum Apostille-Verfahren finden Sie hier
Bitte beachten Sie: Dies gilt nur für staatlich anerkannte private Hochschulen des Landes Berlin. Für die Vorbeglaubigung von Dokumenten der staatlichen Hochschulen ist die jeweilige Hochschule zuständig, die Ihr Zeugnis ausgestellt hat. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege ist zudem nicht zuständig für die Vorbeglaubigung von Dokumenten von Hochschulen anderer Bundesländer oder von Bildungseinrichtungen, die im Land Berlin nicht staatlich anerkannt sind.