Das Land Berlin setzt in seiner Hochschulsteuerung auf ein System von Zielvereinbarungen durch mehrjährige Hochschulverträge und zugehöriger Berichterstattung. Dies umfasst jährlich zu erstellende Leistungsberichte der Hochschulen sowie einen zusammenfassenden Bericht der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung an das Abgeordnetenhaus. Im Abstand von zwei bis drei Jahren ist von den Hochschulen der jeweiligen Datenbericht um weitergehende qualitative Ausführungen zu ergänzen.
Basis der Darstellungen bilden Daten und Kennzahlen, die weitestgehend anhand der amtlichen Statistik ermittelt werden. Die Veröffentlichung der Leistungsberichte erfolgt daher in der Regel gegen Ende des Folgejahres. Die Berichte bilden auf dieser Grundlage verschiedene Aspekte der Finanzsituation und Personalausstattung, der Studierenden- und Absolventenzahlen, der Leistungen in der Forschung und künstlerischen Entwicklung sowie zum Stand der Gleichstellung ab.