Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung ist zuständige Aufsichtsbehörde nach dem Geldwäschegesetz – GwG für Verpflichtete des Nichtfinanzsektors im Land Berlin.
Aber was ist Geldwäsche überhaupt? Und was verbirgt sich hinter dem Begriff der Geldwäscheprävention und was ist deren Zweck? Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen ersten Überblick über das Geldwäschegesetz und seine Neuerungen. Des Weiteren erhalten Sie Informationen zu Zuständigkeiten und Verpflichtetengruppen, dem risikobasierten Ansatz und was bei der Erfüllung von Sorgfaltspflichten zu beachten ist.
Detaillierte, zielgruppengerechte Informationen finden Sie außerdem in den bundeseinheitlichen Merkblättern in unserem Downloadbereich.