Logos & Arbeitshilfen

Illustration von Checklisten, Blätter

Arbeitshilfen | Vorlagen | Logos | Verordnungen

Sehen und gesehen werden!

Damit die Berlinerinnen und Berliner wahrnehmen, welche Projekte in ihrer Umgebung durch EU-Mittel unterstützt werden, muss darüber berichtet werden – und das nicht nur durch die ESF+-Verwaltungsbehörde, sondern auch durch die Projektträger und bewilligenden Stellen.

Bei allen Darstellungen und Publikationen von ESF+-geförderten Projekten ist darauf zu achten, dass auf die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds plus in angemessener Form hingewiesen wird.

Alle Informationsmaßnahmen (z.B. Internetseiten, Faltblätter, Präsentationen, Teilnahmebestätigungen, Pressemeldungen) im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben müssen grundsätzlich folgende EU-Elemente enthalten:

  • Emblem der Europäischen Union (EU-Flagge)
  • Hinweis auf die Kofinanzierung von der Europäischen Union
  • Logo des Landes Berlin
  • WICHTIG: In der ESF+-Förderperiode 2021-2027 wird nicht mehr in Form eines Logos auf den ESF+ verwiesen. Das Berliner ESF+-Logo entfällt ersatzlos.
Merkblatt

Arbeitshilfen zur Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit

Ausführliches Merkblatt mit Hinweisen zu den Kommunikationspflichten ESF+-geförderter Projekte in der Förderperiode 2021-2027

  • MERKBLATT Information und Publizität für ESF+-Projekte

    PDF-Dokument (386.0 kB) - Stand: Februar 2024

A3-Plakatvorlage

Vorlagen zum Download

Zu den Anforderungen für die Öffentlichkeitsarbeit seitens der Projekte gehört u. a. der Aushang eines Projektposters (Mindestgröße A3) mit Informationen zum Projekt und dem Verweis auf die finanzielle Förderung durch die Europäische Union. Das Poster soll an einer gut sichtbaren Stelle, etwa im Eingangsbereich oder in zentralen Projekträumen angebracht werden.

  • Vorlage A3-Plakat

    PDF-Dokument (217.5 kB)

Weitere Links:
Weitere Hinweise und die geometrische Beschreibung können Sie auch dem Grafik-Handbuch des Europa-Emblems entnehmen

Die Flagge der Europäischen Union zum Herunterladen des EU-Emblems

Den Handlungsleitfaden der Europäischen Kommission für Empfänger von EU-Fördermitteln 2021-2027 finden Sie hier.

Kofinanziert von der Europäischen Union

Logos zum Download

  • EU-Emblem "Kofinanziert von der Europäischen Union" (Vektorgrafik - Vertikal)

    EPS-Dokument (1.3 MB)

  • EU-Emblem "Kofinanziert von der Europäischen Union" (CMYK - Vertikal)

    JPG-Dokument (755.4 kB)

  • EU-Emblem "Kofinanziert von der Europäischen Union" (RGB - Vertikal)

    JPG-Dokument (226.6 kB)

Kofinanziert von der Europäischen Union
  • EU-Emblem "Kofinanziert von der Europäischen Union" (Vektorgrafik - Horizontal)

    EPS-Dokument (732.3 kB)

  • EU-Emblem "Kofinanziert von der Europäischen Union" (CMYK - Horizontal)

    JPG-Dokument (722.9 kB)

  • EU-Emblem "Kofinanziert von der Europäischen Union" (RGB - Horizontal)

    JPG-Dokument (179.2 kB)

Berlin Logo
  • Das Logo der Senatsverwaltung Berlin (EPS)

    EPS-Dokument (1.7 MB)

  • Das Logo der Senatsverwaltung Berlin (CMYK)

    PNG-Dokument (31.0 kB)

  • Das Logo der Senatsverwaltung Berlin

    PNG-Dokument (26.8 kB)

Verordnungen zu Information und Publizität

Grundlage für die Öffentlichkeitsarbeit der Strukturfonds sind die Vorgaben der EU.

Förderperiode 2021-2021

  1. VERORDNUNG (EU) Nr. 2021/1060, KAPITEL III Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation; Abschnitt II Transparenz bei Einsatz der Fonds und Kommunikation zu Programmen ; Artikel 50: Zuständigkeiten der Begünstigten
  2. VERORDNUNG (EU) Nr. 2021/1060 Anhang IX KOMMUNIKATION UND SICHTBARKEIT — ARTIKEL 47, 49 UND 50

EU-Verordnungen hier herunterladen.

Kommunikationsplan

Vor dem Hintergrund der Vorgaben der Europäischen Union wurde durch die ESF-Verwaltungsbehörde eine zielgerichtete Kommunikationsstrategie für das Programm des Europäischen Sozialfonds in Berlin entwickelt. Diese ist die Grundlage der umzusetzenden Öffentlichkeitsarbeit und im Programm in Kapitel 7 nachzulesen.

Gemäß der Verordnung ist die ESF+-Fondsverwaltung verpflichtet, während der gesamten Förderperiode kontinuierlich geeignete Informations- und Publizitätsmaßnahmen über die Maßnahmen des ESF+ für die in der Publizitätsverordnung genannten Zielgruppen zu treffen (Publizitätspflicht) und dabei mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten (jährliche Informationspflicht über getroffene PR-Maßnahmen). Somit ist die ESF+-Fondsverwaltung auch für die Einhaltung und Umsetzung der Publizitätsverordnung von allen mit der Umsetzung der ESF+-Maßnahmen befassten Berliner Partner verantwortlich.