Senatsgesundheitsverwaltung empfiehlt Auslaufen der Basisschutzmaßnahmenverordnung zum 13. Februar 2023
Pressemitteilung vom 31.01.2023
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird zur nächsten Sitzung des Senats eine Besprechungsunterlage einbringen, die das Auslaufen der Basisschutzmaßnahmenverordnung empfiehlt, die bis zum 12. Februar gilt. Damit entfällt auch im Land Berlin die bisher geltende Isolationspflicht. Das Vorgehen ist eng mit dem Land Brandenburg abgestimmt, wo die Absonderungspflicht ebenfalls zum 13. Februar auslaufen soll.
Gesundheitssenatorin Ulrike Gote: „Seit einigen Wochen sind die Fallzahlen als auch die stationären Aufnahmen von Corona-Patient:innen deutlich rückläufig und eine Überlastung von Gesundheitsversorgung oder kritischer Infrastruktur durch das Pandemiegeschehen weder gegeben, noch zu erwarten. Gleichzeitig zeichnet sich derzeit keine Entwicklung einer neuen besorgniserregenden Virusvariante ab. Wir setzen mit dem Auslaufen der Basisschutzmaßnahmenverordnung stärker als bisher auf die Eigenverantwortung der Berliner:innen, sich im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus zu separieren und andere zu schützen. Gleiches gilt dafür, dass wir nach wie vor empfehlen, dort wo viele Menschen zusammenkommen, eine medizinische Maske zu tragen.“
Der Senat wird selbstverständlich die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiter intensiv beobachten und kann und wird bei einer Verschlechterung der Lage schnell reagieren, so wie es das Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgibt. Dort sind auch weitergehende Regeln insbesondere zur Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen enthalten. Eine Aufrechterhaltung der auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) durch den Senat geregelten Schutzmaßnahmen zum Schutz von vulnerablen Personen und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Gesundheitssystem und kritischer Infrastruktur sind aber aus Sicht der Senatsgesundheitsverwaltung nicht mehr erforderlich.
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