Landesbeirat für psychische Gesundheit hat sich konstituiert

Pressemitteilung vom 20.11.2024

Am heutigen Mittwoch hat sich in der Senatsgesundheitsverwaltung der Landesbeirat für psychische Gesundheit konstituiert. Ziel ist es, die Versorgung und Förderung der psychischen Gesundheit der Berliner Bevölkerung nachhaltig zu verbessern und Menschen mit psychischen Erkrankungen, deren Angehörige sowie die Versorgungseinrichtungen in der Stadt besser zu unterstützen. Die besondere Bedeutung dieses Gremiums wird zusätzlich durch die Wahl des Beirates durch das Berliner Abgeordnetenhaus hervorgehoben.

Gesundheitssenatorin Dr. Ina Czyborra: „Psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen gehören mittlerweile zu den häufigsten Ursachen für Frühberentung und eingeschränkter Lebensqualität. Mit dem Landesbeirat für psychische Gesundheit haben wir ein Gremium geschaffen, das einerseits die große Relevanz dieses Themas für das Land Berlin widerspiegelt und andererseits verschiedenste professionelle Meinungen der Expertinnen und Experten einbindet. Ich möchte mich daher für die Bereitschaft, das wichtige Thema der psychischen Gesundheit in und für Berlin in gemeinsamer Verantwortung ehrenamtlich voranzutreiben, herzlich bedanken.“

Der Landesbeirat für psychische Gesundheit hat primär beratende und unterstützende Funktionen. Zu seinen Hauptaufgaben zählen:

  • Beratung der Politik: Der Beirat berät die Senatsverwaltung und andere politische Akteure in Berlin zu Themen der psychischen Gesundheit, gibt Empfehlungen ab und unterstützt bei der Erarbeitung von Maßnahmen.
  • Förderung von Prävention und Versorgung: Der Beirat fördert Initiativen zur Prävention von psychischen Erkrankungen sowie zur Verbesserung der Versorgung von betroffenen Menschen.
  • Vernetzung der Akteure: Eine seiner wesentlichen Aufgaben ist die Vernetzung und Koordination zwischen Gesundheitsdienstleistern, Pflegeeinrichtungen, Selbsthilfeorganisationen, Betroffenenverbänden und Behörden.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung: Der Beirat trägt dazu bei, die Öffentlichkeit über psychische Gesundheit zu informieren, Vorurteile abzubauen und das Bewusstsein für Präventionsmaßnahmen zu schärfen.
  • Empfehlungen zur Qualitätssicherung: Empfehlungen zur Qualitätssicherung in der psychiatrischen Versorgung und zur strukturellen Verbesserung der Versorgungssituation werden erarbeitet und an die relevanten Akteure weitergegeben.

Der Landesbeirat tagt mindestens zwei Mal pro Jahr. Sofern Unterarbeitsgruppen notwendig sind, können diese mit höherer Frequenz tagen. Der Landesbeirat ist ein Beratungsgremium der Gesundheitssenatorin und hat seine Grundlage in § 10 Abs. 1 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vom 28. Juni 2016.