Promotionsrecht an Berliner HAW: Expertenkommission legt Empfehlungen vor
Pressemitteilung vom 21.02.2024
Die von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) eingesetzte Expertinnen- und Expertenkommission zur Umsetzung des Promotionsrechts an den Berliner Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) hat Wissenschaftssenatorin Dr. Ina Czyborra heute den Abschlussbericht mit ihren Empfehlungen überreicht. Damit ist ein zentraler Meilenstein im Prozess der Umsetzung erreicht. Die Empfehlungen werden von der SenWGP zeitnah geprüft und – in engem Austausch mit den HAW – ein Entwurf für eine Rechtsverordnung erarbeitet. Ziel ist es, im ersten Quartal 2025 erste Verfahren für die Zuerkennung des Promotionsrechts durchzuführen.
Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: „Dank der vorgelegten Empfehlungen kommen wir einem Berliner Promotionsmodell für die HAW einen Riesenschritt näher. Das vorgeschlagene dezentrale Modell wird die Voraussetzungen schaffen für qualitativ hochwertige Promotionen und eine exzellente Promotionsbetreuung. Die innovative Forschung an den HAW wird damit weiter gestärkt. Mein Dank gilt der Expertinnen- und Expertenkommission, die nach Monaten intensiver Arbeit heute ihren Abschlussbericht übergeben hat. Ich bin mir sicher, dass das Promotionsrecht eine Vielzahl an Entwicklungen und strategischen Überlegungen an den HAW auslösen und die anwendungsorientierte Forschung voranbringen wird.“
Die Grundlage für ein eigenständiges Promotionsrecht an den HAW hat das Land Berlin im Jahr 2021 mit der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes geschaffen. Demnach sollen die Berliner HAW in Forschungsfeldern das Promotionsrecht erhalten, in denen sie für einen mehrjährigen Zeitraum eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen haben. Die Expertinnen- und Expertenkommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Stefan Hornbostel, Professor i.R. für Wissenschaftsforschung an der Humboldt Universität Berlin, hatte Anfang 2023 den Auftrag erhalten, Empfehlungen für die Umsetzung des HAW-Promotionsrechts auszuarbeiten und Kriterien für die Anerkennung der forschungsstarken Felder zu entwickeln.
Im Abschlussbericht, der auf der Grundlage intensiver Beratungen, Vor-Ort-Besuche und zahlreichen Gesprächen mit den Berliner HAW entstanden ist, empfiehlt die Expertinnen- und Expertenkommission, Promotionszentren in qualitätsgesicherten Forschungsumfeldern einzurichten, für die den HAW dann das Promotionsrecht verliehen werden kann. Die Promotionszentren sollen eine konkrete und zusammenhängende Forschungsprogrammatik vorweisen können, die die Besonderheiten der anwendungsorientierten Forschung an HAW widerspiegelt und in die Forschungsstrategie der Hochschulen eingebettet ist. Die Kommission schlägt außerdem ein Verfahren für die Zulassung der Promotionszentren und von Professorinnen und Professoren als Erstgutachterinnen und Erstgutachter vor. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens soll eine extern besetzte Kommission die fachliche Begutachtung der Promotionszentren übernehmen. Umfassende Qualitätssicherungsmaßnahmen mit externer Beteiligung, klare Bewertungskriterien für die Zulassung von Promotionszentren und Professorinnen und Professoren als Erstgutachterinnen und Erstgutachter sowie transparente Verfahren sollen eine hohe Qualität der Promotion und der Betreuung der Promovierenden sicherstellen. In ihren Empfehlungen berücksichtigt die Kommission auch die Entwicklungen in anderen Bundesländern, in denen bereits das Promotionsrecht an HAW gilt.
Die Berliner HAW haben ihre Forschungs- und Transferaktivitäten in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Die enormen Potenziale der HAW in der anwendungsorientierten Forschung machen die großen Erfolge im DFG-Programm „Forschungsimpulse“ und beim Bund-Länderprogramm „Innovative Hochschule“ deutlich, in dem die staatlichen und konfessionellen Berliner HAW Fördermittel in Millionenhöhe eingeworben haben.
Pressekontakt: Dörthe Arnold
Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
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