Neuer Landespflegeausschuss konstituiert – erstmals auch mit Vertreter:innen der Pflegebedürftigen und Angehörigen
Pressemitteilung vom 04.11.2022
Der Landespflegeausschuss hat sich am 3. November im Festsaal des Berliner Rathauses im Beisein von Staatssekretär Dr. Thomas Götz für die neue Amtszeit konstituiert. Der Landespflegeausschuss (LPA) ist das zentrale Beratungsgremium für Fragen der Pflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI und das wichtigste pflegepolitische Gremium des Landes Berlin. Zu gleichberechtigten Vorsitzenden des LPA wurden Friederike von Borstel vom Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. und Hans-Joachim Fritzen von der AOK Nordost gewählt.
Dr. Thomas Götz, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: „Pflege wird zurecht als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkannt, die gemeinsam von Ländern, Kommunen, Trägern von Einrichtungen und Diensten, Kassen, dem Medizinischen Dienst, pflegenden An- und Zugehörigen und einer engagierten Zivilgesellschaft zu erbringen ist. Wir wollen die Pflege im Land Berlin stärker auf die wirklichen Bedarfe der pflegebedürftigen Menschen ausrichten. Das geht für uns nur mit der Zielgruppe und ihren Vertretungen und nicht über sie hinweg. Deshalb ist es ein Erfolg, dass Vertretungen pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen als diejenigen, die den größten Teil der Sorgearbeit leisten, im Landespflegeausschuss von nun an einen ihnen gebührenden Platz erhalten und damit ihre Expertise in diese wichtige Struktur einbringen können.“
Der konstituierenden Sitzung ging eine Novellierung der 2011 zuletzt geänderten Landespflegeausschussverordnung im August dieses Jahres voraus. Die Vielzahl der Pflegereformen in den vergangenen Jahren mit teils weitreichenden Änderungen und nicht weniger gewordenen Herausforderungen, denen sich die Pflege gegenübersieht, haben diese Novellierung unabdingbar gemacht. Mit dieser Modernisierung wurden auch grundlegende Veränderungen in der Zusammensetzung und in der Gleichberechtigung der Mitglieder im LPA vorgenommen. Dem neuen Landespflegeausschuss gehören erstmals auch Vertreter:innen der Pflegebedürftigen und ihrer An- und Zugehörigen an. Die Anzahl der Mitglieder wurde zudem von 14 auf 30 deutlich ausgeweitet. Alle Mitglieder verfügen darüber hinaus über ein Stimmrecht. Neu ist auch die Möglichkeit zur Bildung eines sektorenübergreifenden Landespflegeausschusses. Dieser soll dazu beitragen, die Versorgung an den Schnittstellen von Pflege, Gesundheit und Soziales zu verbessern.
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
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