Betrügerischer Pflegedienst in Berlin auf Rückzahlung von 5,5 Millionen Euro verurteilt
Pressemitteilung vom 25.07.2022
Das Landgericht Berlin hat einen Berliner Pflegedienst und seine Geschäftsführung wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (§ 826 BGB) des Landes Berlin zur Rückzahlung von knapp 5,5 Millionen Euro nebst Zinsen verurteilt. In Höhe dieses Betrages, der im Rahmen der Sozialhilfe für vermeintliche Pflegeleistungen des Pflegedienstes gezahlt worden war, ist das Land Berlin durch den Pflegedienst und seine Geschäftsführer geschädigt worden.
Das Unternehmen, eine GmbH, hatte systematisch seinen „Pflegekunden“ zumeist monatlich Bestechungsgelder (sogenannte Kickbackzahlungen) in dreistelliger Höhe gezahlt, damit diese den Pflegedienst für angeblich benötigte Pflege auswählten. Neben dem Land Berlin als Sozialhilfeträger wurden noch weitere Sozialleistungsträger geschädigt.
Aufgrund der vorbildlichen Arbeit und schnellen Reaktion der von diesem Betrug betroffenen Sozialämter in Berlin und der engen Zusammenarbeit zwischen den Bezirksämtern, der für Pflege zuständigen Senatsverwaltung und einer renommierten Anwaltskanzlei konnten die kriminellen Geschäfte des Pflegedienstes unterbunden werden.
Thomas Götz, Staatssekretär für Pflege: „Die allermeisten Pflegeeinrichtungen in Berlin leisten unglaublich wertvolle Arbeit und halten sich an Recht und Gesetz. Umso wichtiger ist es, unseriöse Anbieter, die den Ruf der Branche gefährden, mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen und vom Pflegemarkt auszuschließen. Damit werden auch Menschen mit pflegerischem Bedarf vor solchen Machenschaften geschützt. Deshalb bedanke ich mich auch im Namen dieser Menschen bei allen Beteiligten, die zu diesem wegweisenden Urteil beigetragen haben.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der verurteilte Pflegedienst und seine ebenfalls verurteilte Geschäftsführung haben dagegen Berufung eingelegt.
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