Senatsbeauftragte Teststellen schließen: PCR-Testungen weiterhin bei niedergelassenen Ärzt:innen und Apotheker:innen möglich
Pressemitteilung vom 30.03.2022
Die elf senatsbeauftragten Corona-Teststellen müssen zum 31. März 2022 schließen. Hintergrund ist die Ende März auslaufende aktuelle Testverordnung des Bundes, welche eine Kündigung der Verträge mit den durch den Senat beauftragten Teststellen aufgrund fehlender Rechtsgrundlage und haushalterischer Vorsicht notwendig gemacht hat. Der Anspruch auf kostenlose PCR-Testung für Personen, die ein positives Testergebnis durch einen Antigen-Schnelltest bzw. Selbsttest erhalten haben oder COVID-19-spezifische Symptome aufweisen, bleibt aber bestehen.
Berlin verfügt weiterhin über eine breit aufgestellte Testinfrastruktur: So können Personen mit positivem Schnelltestergebnis, die symptomfrei sind, sich in zahlreichen Apotheken in der Stadt PCR-nachtesten lassen. Dazu kommen mehr als 900 gewerbliche Corona-Teststationen, die kostenlose Bürger:innentests durchführen. Die Gesamtkapazität liegt hier bei rund 500.000 Tests pro Tag. Die gewerblichen Teststellen führen in der Regel keine PCR-Nachtestung durch. Einzige Ausnahme: Wenn in einer gewerblichen Teststelle eine Person positiv durch einen Schnelltest getestet wurde, kann sie direkt vor Ort einen kostenlosen PCR-Test bekommen.
Personen mit COVID-19 spezifischen Symptomen können wie bisher bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten einen kostenfreien PCR-Test bekommen, auch ohne Vorliegen eines positiven Antigen-Schnelltests.
Eine Pflicht zur PCR-Bestätigung eines positiven Antigen-Schnelltest-Ergebnisses besteht für die meisten Menschen nicht, verpflichtet dazu sind lediglich Personen, die in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe tätig sind. Auch zum „Freitesten” zur Beendigung der Isolation reicht grundsätzlich ein negativer Antigen-Schnelltest, das gilt auch für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
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