Berliner Hochschulen gut vorbereitet auf Verschärfung der Corona-Pandemie – Einigung mit der Wissenschaftsverwaltung auf grundsätzliche Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken auf dem Campus

Pressemitteilung vom 02.02.2022

Gemeinsame Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung mit der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen

Die Berliner Hochschulen sind angesichts von Höchstwerten bei den Neuinfektionen im Land Berlin und wegen der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus besorgt, sehen sich aber im Lehr- und Forschungsbetrieb sowie in der Verwaltung gut auf die Entwicklung in den weiteren Wochen des auslaufenden Wintersemesters 2021/2022 vorbereitet. Auf Vorschlag der Wissenschaftsstaatssekretärin Armaghan Naghipour sprachen sich die in der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) zusammengeschlossenen Hochschulen dafür aus, dass zum besseren Schutz vor Infektionen auf dem Campus aller Hochschulen in der Regel FFP2-Masken getragen werden. Dies hat der Berliner Senat am gestrigen Dienstag beschlossen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt nicht bei Prüfungen, ferner für vortragende Personen, wenn der Mindestabstand nicht unterschritten wird und alle Anwesenden negativ getestet sind.

Wissenschaftsstaatssekretärin Armaghan Naghipour betonte: „Studienfortschritt und Schutz der Gesundheit sind mir wichtige Anliegen. FFP2-Masken bieten einen wesentlich besseren Schutz vor einer Ansteckung als medizinische Masken. Auch wenn viele Studierende und Mitarbeitende diese FFP2-Masken bereits nutzen, ist die Ausweitung ein wichtiger Schritt bei der Eindämmung der Pandemie.“ In den Mensen des Studierendenwerks gelten wie in allen anderen Gastronomiebetrieben Berlins seit dem 15. Januar 2022 die 2G-Plus-Regeln. Der LKRP-Vorsitzende und Präsident der Freien Universität Berlin, Professor Günter M. Ziegler, unterstrich, die Hochschulen unterstützten die Veränderung bei der Maskenpflicht mit großer Überzeugung. „Für die bestmögliche Sicherheit aller Hochschulangehörigen auf dem Campus und das Aufrechterhalten des Präsenzbetriebs in der derzeitigen Form ist dieser Schritt immens wichtig.“

Die Corona-Taskforce der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der Berliner Hochschulen unter Leitung der Wissenschaftsstaatssekretärin beobachtet und bewertet das Pandemiegeschehen regelhaft und prüft, ob die gemeinsam vereinbarten Grundsätze aufgrund der aktuellen Situation Änderungen bedürfen.

Am 8. Dezember hatten Hochschulen und Senatsverwaltung bereits die Grundsätze für das Wintersemester ergänzt und damit auf aktuelle Entwicklungen beim Pandemiegeschehen reagiert. Die Berliner Hochschulen haben in den letzten Wochen und besonders über den Jahreswechsel weitere Vorkehrungen getroffen, um angesichts der jeweiligen Gegebenheiten die Fortsetzung des Wintersemesters 2021/2022 unter verstärkten Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Dies schließt unter anderem eine Intensivierung der Überprüfung der 3G- bzw. 2G-Regelung, den Ausbau der Test- und Impfangebote sowie die verstärkte Umstellung der Lehrveranstaltungen auf digitale oder hybride Formate ein. Für die Prüfungen im Wintersemester 2021/2022, die vielerorts bereits gestartet sind, haben die Hochschulen mit großer Umsicht und unter Einbindung von Studierendenvertretungen frühzeitig ihre Planungen vorangetrieben und breit kommuniziert. Auch in den Fällen, in denen Präsenzprüfungen nach Einschätzung der Hochschulen erforderlich sind, wurden die Sicherheitsbedingungen angepasst. Die Anwesenheitsdokumentationspflicht an den Hochschulen bleibt bestehen.

Pressekontakt: Laura Hofmann
Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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