Erklärung zur Barriere·freiheit in Leichter Sprache

Barriere·freiheit ist ein Recht

Wir wollen unser Internet·angebot barrierefrei machen. Barriere·freiheit bedeutet: Alle Menschen sollen unser Internet·angebot leicht nutzen können. Zum Beispiel:
  • Menschen mit einer Seh·behinderung
  • Menschen mit Lern·schwierigkeiten

Barriere·freiheit ist ein Recht.
Hier steht das Recht auf Barriere·freiheit:
Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin
Die Abkürzung ist BIKTG Bln.

Hier stehen die Regeln für Barriere·freiheit im Internet:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Abkürzung ist BITV.

Darum gibt es auch diese Seite:
Erklärung zur Barriere·freiheit.

Wo steht die Erklärung zur Barriere·freiheit in schwerer Sprache?
  1. Unten auf der Seite ist ein hellgraues Feld.
  2. Im hellgrauen Feld steht: Erklärung zur Barrierefreiheit.
  3. Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.

In der Erklärung zur Barriere·freiheit steht:

Wie barrierefrei ist dieses Internet·angebot?

Es gibt 3 Möglichkeiten. Eine Internet·seite ist:
  1. barrierefrei
  2. zum Teil barrierefrei
  3. nicht barrierefrei

Unser Internet·angebot ist zum Teil barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.
Der Link steht im hellgrauen Feld unten auf der Seite.
Wählen Sie: Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Seite ist in schwerer Sprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barriere·freiheit zuletzt geändert?

Die Barriere·freiheit für dieses Internet·angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden. Das gilt auch für diese Erklärung. Das Prüfdatum steht hier: Diese Erklärung zur Barriere·freiheit ist vom 22.05.2024. Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein. Die Erklärung zur Barriere·freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht. Zum Beispiel für:
  • die Polizei
  • das Ordnungsamt
  • die BVG

Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.

Haben Sie Probleme bei der Nutzung?

Sie wollen unser Internet·angebot nutzen. Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken, dann können Sie sich beschweren. Melden Sie es uns, wenn Sie zum Beispiel:
  • etwas nicht lesen können
  • etwas nicht verstehen
  • die Bedienung zu schwer ist

Wir unterstützen Sie gerne.

Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:
Unten auf der Seite im hellgrauen Feld.
Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.
Diese Seite ist in schwerer Sprache.
Im Abschnitt 5 stehen E-Mail·adresse und Telefon·nummer.

Ihre Meldung war ohne Erfolg?

Sie haben uns ein Problem mit unserem Internet·auftritt gemeldet.
Wir brauchen bis zu 4 Wochen Zeit zur Bearbeitung.

Bitte warten Sie diese 4 Wochen ab.

Sie können sich weiter beschweren:
  • wenn Sie von uns keine Antwort erhalten haben
  • wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind
    Wenden Sie sich dann an diese Stelle:
    Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
    Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei –

Postanschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Berlin
Telefon: 030 90 223 15 15
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de