Anhörungsbehörde für Straßenbauvorhaben
Bild: Birgitt Grünert / SenMVKU
Das Anhörungsverfahren
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Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
Wenn der Vorhabenträger seinen Antrag auf Planfeststellung und alle dafür nötigen Unterlagen eingereicht hat, prüft die Anhörungsbehörde die Unterlagen auf Vollständigkeit, Plausibilität und Anstoßwirkung für das Anhörungsverfahren. Darüber hinaus ist zu Beginn des Verfahrens festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben durchgeführt werden muss.
Anschließend führt die Anhörungsbehörde das Anhörungsverfahren durch. Dazu gehört unter anderem, dass die Planunterlagen in den Gemeinden – in Berlin vorzugsweise in den Bezirken –, die von dem Vorhaben berührt sind, für die Dauer von einem Monat ausgelegt werden.Die Auslegung des Plans wird vor Auslegungsbeginn durch Veröffentlichung 1) im “Amtsblatt für Berlin” und 2) in den drei Berliner Tageszeitungen “Berliner Zeitung”, “Der Tagesspiegel” und “Berliner Morgenpost” bekanntgegeben und 3) zur Information gem. § 27a VwVfG auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eingestellt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger, die nicht in Berlin wohnen, deren Name und Aufenthalt bekannt sind oder sich innerhalb angemessener Frist ermitteln lassen, werden gesondert schriftlich über die Auslegung informiert. Auch die anerkannten Naturschutzvereinigungen in Berlin werden gesondert von der Auslegung benachrichtigt.
Die von dem Plan Betroffenen sowie Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können die Planunterlagen einsehen und bis zwei Wochen nach Auslegungsende Einwendungen gegen den Plan erheben. Muss für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden, so beträgt die Dauer der regulären Einwendungsfrist einen Monat ab Ende der Auslegung. Die Behörden und andere Träger öffentlicher Belange geben parallel dazu ihre Stellungnahmen ab. Liegen Einwendungen und Stellungnahmen vor, hat der Vorhabenträger Gelegenheit zur Erwiderung.
Dazu übergibt die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen zur Erwiderung an den Vorhabenträger. Dieser prüft, ob und inwieweit die erhobenen Einwendungen durch Zusagen bzw. Planänderungen ausgeräumt werden können. Hieran schließt sich in der Regel der Erörterungstermin an.
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Durchführung des Erörterungstermins
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich und dient der Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen mit den Betroffenen, den Trägern öffentlicher Belange, den Umwelt- und Naturschutzvereinigungen und dem Vorhabenträger. Im Erörterungstermin hat der Vorhabenträger außerdem die Gelegenheit den Plan für das Straßenbauvorhaben zu erläutern und ggf. bereits auf eventuelle Planänderungen aus der Beteiligung hinzuweisen. Je nach Größe des Vorhabens und dem Grad der Betroffenheit kann sich der Termin über mehrere Tage erstrecken, bis alle offen gebliebenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert wurden.
Die Anhörungsbehörde lädt den Vorhabenträger, die privaten Einwenderinnen und Einwender, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) und die anerkannten Naturschutzvereinigungen zum Erörterungstermin ein (schriftlich oder bei mehr als 50 Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung).
Der Anhörungsbehörde bzw. der Verhandlungsleitung kommt bei der Erörterung eine vermittelnde, der Sachaufklärung dienende Funktion zu. Sie leitet die Verhandlung neutral und ergebnisoffen und wirkt auf einen Interessenausgleich hin. Vom Erörterungstermin wird ein Protokoll erstellt. Die Anhörungsbehörde schließt die Erörterung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Einwendungsfrist ab (§ 73 Abs. 6).
Auch im Ergebnis des Erörterungstermins kann es zu Planänderungen kommen. Handelt es sich um eine Änderung, die die Grundzüge der Planung berührt, wird eine Neuauslegung des Plans erforderlich.
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Abschluss des Anhörungsverfahrens
Die Anhörungsbehörde schließt das Anhörungsverfahren mit einer Stellungnahme ab und leitet diese der Planfeststellungsbehörde zu (§ 73 Abs. 9 VwVfG). Die Stellungnahme beinhaltet:
- den Verlauf des Anhörungsverfahrens,
- die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens,
- die Empfehlungen zum Umgang mit den nicht erledigten Einwendungen,
- die vom Vorhabenträger beabsichtigten Planänderungen,
- die Erwiderungen des Vorhabenträgers,
- das Protokoll über den Erörterungstermin,
- eventuell zusätzlich erarbeitetes Abwägungsmaterial und
- die zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 24 UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz)
Darüber hinaus werden folgende Unterlagen der Planfeststellungsbehörde übergeben:
- die öffentlich ausgelegte Planunterlage (der Plan)
- ggf. die rot geänderte Planunterlage
- die Einwendungen der Betroffenen
- die Stellungnahmen der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange den Stellungnahmen der Behörden und der Vereinigungen nach Absatz 4 Satz 5 VwVfG.
Die Anhörungsbehörde prüft die Unterlagen, veranlasst die öffentliche Auslegung und gibt diese bekannt. Die Auslegung des Plans erfolgt für die Einsicht der Bürgerinnen und Bürger möglichst in der Nähe des Vorhabens. Gleichzeitig werden die Behörden und andere Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit Einwendungen zum Plan einzureichen. Die fristgerechten Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und der TÖB werden in einem nicht öffentlichen Termin erörtert. Dieser Erörterungstermin wird vorab bekanntgegeben.
Das Ergebnis des Anhörungsverfahrens (Stellungnahme) sowie die vollständigen Verfahrensunterlagen übergibt die Anhörungsbehörde an die Planfeststellungsbehörde.
Aktuelle und laufende Anhörungsverfahren
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Vorhaben
Amtliche Veröffentlichungen
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„Weiterbau der TVO – Tangentialverbindung Ost“ – Straßenneubaumaßnahme von der Spindlersfelder Straße / An der Wuhlheide bis zum Knotenpunkt Märkische Allee (B 158) / Alt Friedrichsfelde (B1/B5) in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick und Lichtenberg von Berlin zum Zwecke der Planfeststellung
Vorhabenträger: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abt. V – Tiefbau
Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Auslegung des Plans bzw. der Planunterlagen vom* 03.05.2024* im Amtsblatt von Berlin für den Auslegungszeitraum 07.05. bis 06.06.2024
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„Westumfahrung Bahnhofstraße” – Straßenbaumaßnahme von der Straße An der Wuhlheide bis zur Mahlsdorfer Straße im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin zum Zwecke der Planfeststellung
Vorhabenträger: Land Berlin, vertreten durch: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abt. V – Tiefbau
Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Auslegung des Plans bzw. der Planunterlagen vom 17.11.2023 im Amtsblatt von Berlin für den Auslegungszeitraum 20.11. bis 19.12.2023
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Neue Straßenverbindung „Straße An der Schule“ von Hönower Straße / Pestalozzistraße bis zum Hultschiner Damm / Höhe Gutspark Mahlsdorf im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin zum Zwecke der Planfeststellung
Vorhabenträger: Land Berlin, vertreten durch: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abt. V – Tiefbau
Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Auslegung des Plans bzw. der Planunterlagen vom 25.08.2023 im Amtsblatt von Berlin für den Auslegungszeitraum 29.08. bis 28.09.2023
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Neubau einer Straßenverbindung vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße B 2 bis zum Knotenpunkt Alt-Karow / Bahnhofstraße in Karow im Bezirk Pankow von Berlin
Träger: Land Berlin, vertreten durch: SenStadtUm Abteilung X – Tiefbau
Bekanntmachung der Auslegung von Planunterlagen vom 19.09.2014 für den Auslegungszeitraum 23.09. bis 23.10.2014
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Vierstreifiger Ausbau der Landesstraße L 33 (Berliner Straße – Landsberger Chaussee) von Hönow im Land Brandenburg bis Stendaler Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Träger: Land Berlin, vertreten durch: SenStadtUm Abteilung X – Tiefbau und Land Brandenburg, vertreten durch: Landesbetrieb Straßenwesen NL Ost
Bekanntmachung der Auslegung von Planunterlagen vom 10.02.2012 für den Auslegungszeitraum 21.02. bis 20.03.2012
Bekanntmachung des Erörterungstermins vom 21.02.2014 für die Termine: 04.03., 05.03., 07.03., 12.03.2014
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Neu- und Ausbau der Bundesstraße B 158n, Ortsumgehung Ahrensfelde von Bau-km 0-061,150 bis Bau-km 4+541,352 einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin und in der Gemeinde Ahrensfelde im Landkreis Barnim des Landes Brandenburg
Träger: Land Berlin, vertreten durch: SenStadt Abteilung X – Tiefbau und Land Brandenburg, vertreten durch: Landesbetrieb Straßenwesen NL Ost
Bekanntmachung der Auslegung von Planunterlagen vom 16.09.2011 für den Auslegungszeitraum 26.09. bis 25.10.2011
Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Anhörungsbehörde für Straßenbauvorhaben
- Fax: (030) 9028-3222
- E-Mail an die Anhörungsbehörde für Straßenbauvorhaben