In der derzeitigen EU-Förderperiode 2021 – 2027 wird das Förderprogramm Europa im Quartier (EQ) das Thema der integrierten Stadtentwicklung aufnehmen und unter dem Politischen Ziel 5 (für ein bürgernäheres Europa) einen Bestandteil des Berliner EFRE-Programms darstellen.
Die Förderung im Programm EQ erfolgt räumlich in den 13 festgelegten Handlungsräumen der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative (GI). Fördertechnische Voraussetzung und inhaltliche Grundlage der Förderung sind die jeweiligen integrierten Konzepte dieser Handlungsräume. Die zu fördernden Maßnahmen bzw. der sich ergebende Bedarf der Förderung sind hieraus abzuleiten.
Kernziel der Förderung ist die Unterstützung von sozial benachteiligten Quartieren durch Baumaßnahmen, sozio-integrative Projekte bzw. Kombinationsprojekte.
Ausgeschlossen sind Projekte, die nicht die GI- und EQ-Ziele verfolgen, die bereits aus anderen EU-Mitteln gefördert wurden und solche, die ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit, der Evaluation bzw. dem Erwerb von Grundstücken dienen. Weiterhin sind Projekte ausgeschlossen, die reine Pflicht- und Regelaufgaben des Landes darstellen sowie solche mit wirtschaftlichem Interesse. Die thematische Projektauswahl erfolgt ferner unter der Berücksichtigung einer 30%-Quote zur Erreichung von Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und unter Beachtung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen.
Detaillierte Informationen zum Programm EQ finden Sie in der Verwaltungsvorschrift EQ.