Schritt für Schritt zum Berlin-Ticket S

Berlin-Ticket S

Sie wollen das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen.

Weg 1: Nutzung des Berlin-Ticket S mit einem Leistungsnachweis

Sie haben einen Leistungsbescheid von Ihrer Leistungsstelle (zum Beispiel Jobcenter, Sozialamt) oder einen Leistungsnachweis von Ihrer zuständigen Stelle (zum Beispiel LAGeSo, LABO, JVA) bekommen. Sie können das Berlin-Ticket S mit Ihrem gültigen Leistungsbescheid in Kopie oder dem Leistungsnachweis im Original zusammen mit dem Personalausweisdokument verwenden.

1. Sie haben Ihren aktuellen Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis erhalten.

2. Sie kaufen ein Berlin-Ticket S für 9 Euro an den üblichen Verkaufsstellen, Automaten oder in den Apps der Verkehrsbetriebe.

3. Sie tragen auf dem Ticket oder in der App das Aktenzeichen oder bei Bescheiden des Jobcenters Ihre Kundennummer ein.

ACHTUNG: Ab dem 01. Januar 2025 muss der vollständige Vor- und Nachname auf dem Ticket eingetragen sowie der Leistungsbescheid oder ein Leistungsnachweis mitgeführt werden. Der Name auf dem Ticket muss dabei mit dem Namen im Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis übereinstimmen.

Sie können eine Kopie Ihres Leistungsbescheides verwenden und diese sogar schwärzen. Achten Sie jedoch darauf, dass ausschließlich der Leistungsbescheid geschwärzt werden kann. Sofern Sie das Berlin-Ticket S mit einem Leistungsnachweis verwenden, ist dieser im Original zu verwenden.

Falls Sie Teile des Leistungsbescheides schwärzen möchten, müssen die folgenden Informationen weiterhin lesbar bleiben:
  • Kopfbogen
  • Überschrift/Betreff
  • Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet
  • Kundennummer oder Aktenzeichen des Leistungsbescheides und
  • Bewilligungszeitraum.

Alle weiteren Angaben (beispielsweise die Höhe der Leistungen oder Kontendaten) können geschwärzt werden.

ACHTUNG: Bei Fahrausweiskontrollen brauchen Sie dann folgende Unterlagen:
  • das aktuell gültige Berlin-Ticket S mit darauf notiertem Vor- und Nachnamen oder Kundennummer des Jobcenter-Leistungsbescheids,
  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder einen anderen amtlichen Identifikationsnachweis mit Passfoto. Für Jugendliche unter 16 Jahren kann der Schülerausweis verwendet werden.
  • Ihren Leistungsbescheid (ggf. in Kopie und geschwärzt) oder Ihren Leistungsnachweis im Original

Weg 2 - eine noch gültige VBB-Kundenkarte Berlin S

Das Verfahren zum Erwerb einer VBB-Kundenkarte Berlin S wird zum 1. Januar 2025 beendet. Anspruchsberechtigte Personen, die trotzdem noch eine VBB-Kundenkarte Berlin S für dieses Jahr beantragen möchten, können das bis zum 30. November 2024 tun. Diese beantragten VBB-Kundenkarten Berlin S werden bis zum 31. Dezember 2024 ausgestellt und versandt. Solange die VBB-Kundenkarte Berlin S noch gültig ist, kann zusammen mit dieser das Berlin-Ticket S genutzt werden.

1. Ihnen liegt eine gültige VBB-Kundenkarte Berlin S vor.

2. Sie kaufen ein Berlin-Ticket S für 9 Euro an den üblichen Verkaufsstellen, Automaten oder in den Apps der Verkehrsbetriebe.

3. Sie tragen auf dem Ticket oder in der App die Kundennummer der VBB-Kundenkarte Berlin S ein und führen diese mit sich.

4. Bei Kontrollen müssen Sie Ihre VBB-Kundenkarte Berlin S sowie ein aktuelles Berlin-Ticket S vorzeigen.

ACHTUNG: Ab dem 01. Januar 2025 muss der vollständige Vor- und Nachname auf dem Ticket eingetragen sowie die VBB-Kundenkarte Berlin S mitgeführt werden. Der Name auf dem Ticket muss dabei mit dem Namen auf der VBB-Kundenkarte Berlin S übereinstimmen.

Sie haben noch Fragen zur Nutzung des Berlin-Ticket S sowie weiteren Vergünstigungen?