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Schreiben vom 12. Dezember 2013 (Archiv)

ARCHIV: Schreiben vom 12. Dezember 2013 (mit Änderungen vom 22. Dezember 2014)

über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen; Rechengrößen 20142015

Die für die Ermittlung der Höhe eines Rentenversicherungsbeitrages für Pflegepersonen nach § 65 SGB XII heranzuziehende Rechengröße (Bestandsschutzfälle, vgl. Rundschreiben I Nr. 19/2004 vom 9. November 2004, Ziffer 3) hat sich für 20142015 erhöht. Nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2014 vom 2. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4038) 2015 vom 01. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1957) beträgt

p(. das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt 201220131

p(. 33.002,00 €33.659,00 Euro jährlich

p(. (2.750,17 €2.804,92 Euro monatlich).

Die Werte der Vorjahre bitte ich der Tabelle der Rentenversicherungsbeiträge zu entnehmen.

Die Bundesregierung beabsichtigt am 19.12.2013 ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, wonach der Beitragssatz für die Rentenversicherung für 2014 unverändert bei

p(. 18,9 %.

bleibt. Das Gesetz soll noch am selben Tag verabschiedet werden.

Der Bundesrat (Bundesrat Drucksache 562/14 ) hat am 19.12.2014 der Beitragssatzverordnung der Bundesregierung für das Jahr 2015 zugestimmt. Danach wird der Beitragssatz für die Rentenversicherung für 2015 auf 18,7 % abgesenkt. Die Verordnung ist jedoch noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Sollte es wider Erwarten dochnoch zu einer Änderung des Beitragssatzes im Jahr 20142015 kommen, werde ich Sie unverzüglich unterrichten.

Die oben angegebenen Werte gelten für alle Bundesländer.

1 Die Werte der Vorjahre bitte ich der Tabelle der Rentenversicherungsbeiträge zu entnehmen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • § 65 SGB XII
  • Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013 (BGBl. I S. 2361)
  • Tabelle der Rentenversicherungsbeiträge
  • Rundschreiben I Nr. 19/2004 über Übernahme von Alterssicherungsbeiträgen für Pflegepersonen

Archiv:

  • Schreiben vom 11. Dezember 2012 über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen (mit Änderungen durch Schreiben vom 12.12.2013)
  • Schreiben vom 20. Dezember 2011 über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen (mit Änderungen durch Schreiben vom 11.12.2012)
  • Schreiben vom 13. Dezember 2010 über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen (mit Änderungen durch Schreiben vom 20.12.2011)
  • Schreiben vom 10. Dezember 2009 über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen (mit Änderungen durch Schreiben vom 13. Dezember 2010)
  • Schreiben vom 30. Dezember 2008 über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Bestandsfällen (mit Änderungen durch Schreiben vom 10. Dezember 2009)