Technisches Problem
Aufgrund eines Technischen Darstellungsproblems, werden Tabellen zum Teil nicht korrekt dargestellt. Dies betrifft Tabellenzellen, die mehr als eine Zeile oder Spalte einnehmen.
Wir bitten Sie, diesen Darstellungsfehler zu entschuldigen.
Es wird bereits an einer Lösung gearbeitet.
Schreiben vom 30. Dezember 2008 (Archiv)
ARCHIV: Schreiben vom 30. Dezember 2008, in der geänderten Fassung vom 10. Dezember 2009
ARCHIV: Schreiben vom 30. Dezember 2008, in der geänderten Fassung vom 10. Dezember 2009
über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Bestandsfällen
über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Bestandsfällen
- Hier erhalten Sie weitere Informationen
Die für die Ermittlung der Höhe eines Rentenversicherungsbeitrages für Pflegepersonen nach § 65 SGB XII heranzuziehende Rechengröße (Bestandsschutzfälle, vgl. Rundschreiben I Nr. 19/2004 vom 9. November 2004, Ziff. 3) hat sich für 2009 2010 erhöht. Nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009 vom 02. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2336) 2010 vom 07. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3846) beträgt
p(. das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt 20087
p(. 29.95130.625,- € jährlich
p(. (2.495,92 2.552,08 € monatlich).
Der Beitragssatz für die Rentenversicherung beträgt für 201009
p(. 19,9 %.
Die o.a. Werte gelten für alle Bundesländer.
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
- § 65 SGB XII
- Tabelle der Rentenversicherungsbeiträge
- Rundschreiben I Nr. 19/2004
Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Tel.: (030) 9028-0
- Fax: (030) 9028-2063
- E-Mail an Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales