Das Berliner Wohnteilhabegesetz ist in erster Linie ein Schutzgesetz für ältere, pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen, die in stationären Einrichtungen oder in betreuten Wohngemeinschaften leben. Das Wohnteilhabegesetz und die dazu gehörenden Verordnungen regeln die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Leistungsanbieter (Pflege- und Betreuungseinrichtungen und -dienste) sowie die ordnungsrechtlichen Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde, der Heimaufsicht beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Das Wohnteilhabegesetz (WTG) ist eine Rechtsvorschrift des Landes Berlin und trat 2010 in Kraft. Das Wohnteilhabegesetz löste damit im Land Berlin den ordnungsrechtlichen Teil des alten Heimgesetzes des Bundes (HeimG) ab, nachdem die Gesetzgebungszuständigkeit dafür im Zuge der Föderalismusreform 2006 auf die Bundesländer übergegangen war. Das WTG wurde seit 2010 an verschiedenen Stellen geringfügig geändert.
Der zivilrechtliche Teil des bisherigen Heimgesetzes (HeimG) wurde durch das am 1. Oktober 2009 in Kraft getretene Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) des Bundes ersetzt.
Das Wohnteilhabegesetz (WTG) wurde 2021 neu gefasst und vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen. Die Neufassung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 35 vom 12. Mai 2021 veröffentlicht.
Das neue WTG gilt seit dem 01.12.2021. Es löste zu diesem Zeitpunkt das bisherige WTG ab. Mit dem verzögerten Inkrafttreten wurde Beteiligten und Betroffenen (insbesondere Leistungsanbietern, Heimaufsicht, Bewohnerinnen, Bewohnern, Nutzerinnen, Nutzern, Angehörigen) die notwendige Zeit für Vorbereitungen und Anpassungen zur neuen Rechtslage gegeben.
- Berliner Wohnteilhabegesetz (WTG), neues WTG, gültig seit 01.12.2021 in der ab 01.06.2023 wirksamen Fassung
- Weitere Einzelheiten zum neuen WTG einschließlich der ausführlichen Gesetzesbegründung finden Sie in der Drucksache 18/3420 des Abgeordnetenhauses von Berlin
- Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG weiterhin gültig
- Berliner Wohnteilhabegesetz WTG , altes WTG, war gültig bis 30.11.2021