Wir über uns

Der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Grundlage der Tätigkeit des Beauftragten für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bildet das Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland. Dessen tragende Säulen sind die garantierte Religionsfreiheit und die Trennung von Staat und Kirche. Diese verpflichten den Staat zu weltanschaulicher Neutralität und ermöglichen den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, ihre Angelegenheiten selbst, ohne staatlichen Einfluss zu regeln. Gleichwohl fördert der Staat die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, da das Grundgesetz Religionspflege zwar nicht als staatliche, wohl aber als öffentliche Aufgabe betrachtet. Die Zuständigkeit dafür liegt gemäß Artikel 140 Grundgesetz bei den Bundesländern. Markante Beispiele für die daraus resultierenden Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sind die Verfahren zur Erhebung der Kirchensteuer oder die Regelungen zum Religionsunterricht.

Aufgaben

Der Berliner Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften pflegt und regelt im Auftrag des Senats die Beziehungen des Landes zu einzelnen Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Dazu gehören:
  • Verhandlung und Umsetzung von Verträgen und Vereinbarungen
  • Verfahren zur Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts
  • Finanzierung des freiwilligen Religionsunterrichts
  • Religionsübergreifende Zusammenarbeit

Historie

Im Januar 1965 richtete der damalige Senator für Wissenschaft und Kunst eine Abteilung für kirchliche Angelegenheiten ein. Zuvor gab es eine entsprechende Dienststelle beim Regierenden Bürgermeister. Von 2006 bis Dezember 2016 war der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wieder in der Senatskanzlei angesiedelt. Seit Dezember 2016 gehört der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Im Mai 2023 wurde die Verwaltung in Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt umbenannt.