Auf dieser Seite finden Sie Interessensbekundungsverfahren für konkrete Fördervorhaben des Referats Engagement- und Demokratieförderung. Das Interessensbekundungsverfahren ist ein Vorstadium des eigentlichen Antragsprozesses. Hier haben potenzielle Antragsteller die Möglichkeit, ihre Projektideen kurz zu skizzieren und ihr Interesse an einer Förderung zu bekunden, noch bevor formale Anträge eingereicht werden.
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Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Referat für Engagement- und Demokratieförderung