Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bietet Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen Ihres Studiums ein Praktikum abzuleisten.
Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes sind:
- Sie sind zum Zeitpunkt des Praktikums immatrikuliert – Vorlage einer Original-Immatrikulationsbescheinigung für den gesamten Praktikumszeitraum
- Es handelt sich für die gesamte Dauer um ein Pflichtpraktikum, das mindestens drei Monate dauern sollte
- Bitte geben Sie unbedingt den genauen Praktikumszeitraum an, evtl. mit Alternativterminen
- Bewerbungsfristen gibt es nicht, jedoch sollten Sie Ihre Bewerbung spätestens drei Monate vor dem angestrebten Praktikumsbeginn herreichen