FAQ zum Bewerbungsprozess

  • Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
    • Nach Eingang der Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
    • Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist werden alle Bewerbungen gesammelt an den ausschreibenden Fachbereich weitergeleitet.
    • Der Fachbereich wertet alle Bewerbungen aus und trifft, auf Grundlage des Anforderungsprofils, eine Auswahl, wer zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden soll.
    • Nach ca. 2-4 Wochen nach Ablauf der Ausschreibungsfrist erhalten Sie ggf. eine Einladung zu einem Gespräch.
    • Die Auswahlgespräche finden ca. 4-6 Wochen nach Ablauf der Ausschreibungsfrist statt.
    • Die Auswahlkommission besteht aus der*dem Fachentscheider*in (Leitung des ausschreibenden Fachbereichs), einer Vertretung aus dem Personalbereich sowie den Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertreterin, Schwerbehindertenvertretung).
    • Das Auswahlgespräch findet als strukturiertes Auswahlinterview anhand eines Gesprächsleitfadens statt, der sowohl fachliche als auch außerfachliche Fragen enthält. Das Anforderungsprofil ist hierbei die Grundlage.
    • Sollten Sie als schwerbehinderte*r Bewerber*in Bedarf an Hilfsmitteln (z.B. Zeitverlängerung, Erholungspausen, Gebärdendolmetscher*innen, für die Bedienung durch Blinde geeignete Computer) haben, bitten wir, sich im Vorfeld mit uns in Verbindung zu setzen, damit die Maßnahmen rechtzeitig umgesetzt werden können.
    • Nach Auswertung der Gespräche durch die Auswahlkommission wird ein Besetzungsvorschlag erstellt und den Beschäftigtenvertretungen zur Zustimmung vorgelegt.
    • Nach Abschluss der Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen werden alle Bewerber*innen über den Abschluss des Verfahrens informiert. Sollten Sie in die engere Wahl gekommen sein, erhalten Sie bereits wenige Tage nach dem Auswahlgespräch weitere Informationen. Etwa 8-10 Wochen nach Ende der Ausschreibungsfrist können Sie mit einer Absage rechnen.
  • Was ist ein Anforderungsprofil und was bedeutet die Gewichtung der Anforderungen?
    • Im Land Berlin wird für jede Stelle ein Anforderungsprofil erstellt. Es enthält die (nicht abschließende) Beschreibung der Aufgaben sowie die formalen (z.B. Ausbildungsabschluss), fachlichen (z.B. Fachkenntnisse) und außerfachlichen (z.B. Soft-Skills) Anforderungen, also die für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
    • Eine Gewichtung mit 4 bedeutet, die geforderten Kenntnisse/Fähigkeiten sind unabdingbar, d.h. sie müssen schon bei der Bewerbung vorliegen. Die mit 3 oder geringer gewichteten Kenntnisse und Fähigkeiten können auch nach Antritt der Stelle z.B. durch Fortbildungen erlernt werden.
    • Das Anforderungsprofil stellt die Grundlage für das Auswahlverfahren dar und ist im Anhang der jeweiligen Stellenausschreibung zu finden.
  • Was ist die Laufbahnbefähigung?
    • Die Laufbahnbefähigung bezeichnet die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um verbeamtet zu werden, z.B. bestimmte Studiengänge, die sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung ergeben.
    • In der Stellenausschreibung wird die Laufbahnbefähigung als formale Voraussetzung für Bewerbende angegeben, die bereits Beamt*innen sind.
    • Wenn Sie nicht bereits in einem Beamtenverhältnis stehen, kommt eine Verbeamtung i.d.R. nicht in Betracht. Sie werden als Tarifbeschäftigte*r eingestellt.
  • Was bedeuten die Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen?
    • Das Entgelt der Beschäftigten richtet sich nach der Entgeltgruppe (§ 12 Tarifvertrag der Länder -TV-L-) bzw. bei Beamten*innen nach der Besoldungsgruppe. Diese wird anhand der auszuübenden Tätigkeiten bereits vor der Ausschreibung festgelegt.
    • Das mögliche Einkommen kann anhand der in der Ausschreibung hinterlegten Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe über den Tarifrechner bzw. die Besoldungstabelle ermittelt werden.
  • Kann ich mich bewerben, wenn ich die Anforderungen nicht/ nur zum Teil erfülle?
    • Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn nicht alle Anforderungen erfüllt werden.
    • Für eine Bewerbung sollten aber in jedem Fall die formalen Voraussetzungen erfüllt sein. In manchen Fällen (ggf. in der Ausschreibung angegeben) ist auch eine Bewerbung mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten möglich, z.B. wenn ein Studienabschluss durch gleichwertige Berufserfahrung ausgeglichen werden kann.
  • Woher weiß ich, ob mein im Ausland erworbener Bildungsabschluss anerkannt wird?
    • In der EU erworbene Bildungsabschlüsse werden i.d.R. als gleichwertig anerkannt, bei Bildungsabschlüssen aus Nicht-EU-Staaten erfolgt eine Einzelfallprüfung vor Einstellung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    • Weitere Informationen über die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse finden Sie hier.
  • Welche Auswirkungen hat es, wenn ich mich mit einem Teilzeitmodell bewerbe?
    • Ein Teilzeitmodell hat keinen Einfluss auf die Erfolgschancen einer Bewerbung.
    • Die SenKultGZ unterstützt verschiedene Teilzeitmodelle. Die Reduzierung / Erhöhung der Arbeitszeit ist auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.
  • Welche Gesetze beeinflussen die Personalauswahl?
    • Die Personalauswahl erfolgt nach dem Grundsatz des Artikel 33 Grundgesetz. Es gilt das Prinzip der Bestenauslese.
    • Darüber hinaus gibt es aber weitere Gesetze, die die Personalauswahl beeinflussen und v.a. zum Ziel haben, Diskriminierungen zu verhindern und bestehende Unterrepräsentanzen auszugleichen.
    • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt in Bezug auf die Bedingungen, einschl. Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu Erwerbstätigkeit vor Diskriminierung aufgrund von ethnischen Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Alter und sexueller Identität.
    Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
    • Bei einer Unterrepräsentanz von Frauen in der ausgeschriebenen Entgeltgruppe, werden Frauen paritätisch zum Auswahlgespräch eingeladen (§ 6 LGG).
    • Bei einer Unterrepräsentanz von Frauen in der ausgeschriebenen Entgeltgruppe, werden Frauen bei gleicher Eignung bei der Auswahlentscheidung bevorzugt berücksichtigt (§ 8 Abs. 1 LGG). Ausbildungsplätze sind bei einer Unterrepräsentanz im jeweiligen Bereich mindestens zur Hälfte an Frauen zu vergeben (§7 Abs. 2 LGG).
    • Bei der Auswahlentscheidung ist das Recht von Frauen auf Gleichstellung im Erwerbsleben zu achten. Daher dürfen für die Auswahlentscheidung insbesondere folgende Kriterien nicht herangezogen werden: Lebensalter, Familienstand, Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, Einkünfte bzw. Einkommenslosigkeit der*des Partners*in (§8 Abs.4 LGG).
    • Die Frauenvertreterin ist am Stellenbesetzungsprozess beteiligt und muss der Auswahlentscheidung zustimmen (§ 17 LGG).
    Partizipationsgesetz (PartMigG)
    • Menschen mit Migrationshintergrund werden gemäß ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung zum Auswahlgespräch eingeladen (§ 11 PartMigG).
    • Bei gleicher Eignung sollen Menschen mit Migrationshintergrund bei der Auswahlentscheidung besonders berücksichtigt werden (§ 12 PartMigG).
    • Ausbildungsplätze sollen gemäß dem Anteil an der Berliner Bevölkerung verstärkt mit Personen mit Migrationshintergrund besetzt werden, sofern die gleiche Eignung vorliegt (§ 13 PartMigG).
    Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Menschen mit einer Behinderung werden zum Auswahlgespräch * eingeladen, sofern die Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX).
    • Die Schwerbehindertenvertretung ist am Stellenbesetzungsprozess beteiligt und muss der Auswahlentscheidung zustimmen (§ 178 SGB IX).

    Darüber hinaus werden bei der Beurteilung der Eignung für die ausgeschriebene Stelle, sowohl die Diversity-Kompetenz (§ 11 Abs. 4 LADG), als auch die migrationsgesellschaftliche Kompetenz (§ 16 PartMigG) berücksichtigt. Beide sind Bestandteil der außerfachlichen Kompetenzen im Anforderungsprofil.

  • Was bietet die SenKultGZ ihren Mitarbeitenden?
    • Die Möglichkeit, die Kulturlandschaft der Hauptstadt mitgestalten.
    • Ein freundliches Miteinander und eine angenehme Arbeitsatmosphäre
    • Einen zentralen Standort in Berlin Mitte mit guter Verkehrsanbindung
    • Ein sicheres Arbeitsverhältnis
    • Bezahlung nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst der Länder bzw. Besoldungsordnung für Beamte*innen
    • Regelmäßige Entgelterhöhungen
    • 30 Tage Urlaubsanspruch bei Vollzeitarbeit, 24.12 und 31.12 als grundsätzlich freie Tage
    • VBL-Betriebsrente (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder)
    • Entwicklungsmöglichkeiten, z.B. durch ein vielfältiges Fortbildungsangebot, Hospitationen oder Bildungsurlaub
    • Möglichkeiten des flexiblen Arbeitens (z.B. mobiles Arbeiten an 2-3 Tagen in der Woche, Teilzeit, Gleitzeit zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr)
    • Gesundheitsmanagement (Massagen, Sportkurse, ergonomische Büroausstattung)
    • Einen Zuschuss zum Jobticket oder Deutschlandticket
    • überdachte Fahrradstellplätze
  • Was tut die SenKultGZ für eine diversitätsorientierte Öffnung?
    • In ihrem Leitbild „Weltoffenes Berlin – chancengerechte Verwaltung“ versteht sich die Berliner Verwaltung als Teil einer vielfältigen und heterogenen Stadtgesellschaft und bekennt sich zu einem wertschätzenden und offenen Umgang mit Vielfalt.
    • Die SenKultGZ ist bestrebt, ein offenes, respektvolles und von Wertschätzung geprägtes Miteinander zu fördern und zu pflegen. Dabei legen wir besonderen Wert auf den Schutz vor Diskriminierung. Allerdings ist uns bewusst, dass es einen diskriminierungsfreien Raum nicht geben kann. Wir verstehen uns als lernende Organisation, bemühen uns um Sensibilisierung und versuchen unserer Haltung gerecht zu werden.
    • Im Rahmen der Diversitätsentwicklung wurden und werden bereits eine Reihe an Maßnahmen umgesetzt:
    • Dienstvereinbarung für ein wertschätzendes Miteinander und zum Schutz vor Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung
    • Transparente Beschwerdestrukturen und –prozesse
    • Ansprechpartner*innen: AGG-Beschwerdestelle, Frauenvertreterin, Schwerbehindertenvertretung, Personalrat
    • Angebot von Fortbildungen zur Stärkung der Diversity-Kompetenz
    • Diversitätsorientierte Prozessbegleitung zur Identifizierung von Diskriminierungsrisiken und Diversity-Potenzialen in Stellenbesetzungs-verfahren in Zusammenarbeit mit der Fachstelle DOKE
  • Ist die SenKultGZ barrierearm erreichbar?
    • Die SenKultGZ ist leider nicht vollständig barrierefrei erreichbar, wir bemühen uns jedoch um eine individuelle Lösung, sollte Unterstützungsbedarf bestehen.
    • Die SenKultGZ verfügt über:

    - Aufzüge
    - Barrierefreies WC im Erdgeschoss
    - U-Bahnstation mit Aufzug in unmittelbarere Nähe

    Bei Fragen steht die Schwerbehindertenvertretung als Ansprechpartner*in gerne zur Verfügung (sbv@kultur.berlin.de).

  • Kontakt der AGG-Beschwerdestelle

    Sollten Sie z.B. im Rahmen des Bewerbungsprozesses Diskriminierung erlebt haben, können Sie sich an unsere AGG-Beschwerdestelle wenden (antidiskiminierung@kultur.berlin.de). Sie können dort eine Beschwerde einreichen und/oder sich beraten lassen. Durch eine Beschwerde dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn meine Frage in den FAQ’s nicht beantwortet wurde?

    Sollten Sie weitere Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle oder zum Bewerbungsprozess haben, wenden Sie sich gerne an die in der Ausschreibung genannte Ansprechperson.