Die Antikorruptionsbeauftragte der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Um korrupte Handlungen aufzudecken, ist die öffentliche Verwaltung auf die Mitwirkung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger, Lieferanten und sonstige Dritte angewiesen. Da Hinweisgeber häufig mögliche Nachteile für ihre Person bei Weitergabe ihres Wissens fürchten, ist die Antikorruptionsbeauftragte mit gewissen Vorteilen ausgestattet.

Die Antikorruptionsbeauftragte
  • erhält Informationen vom Hinweisgeber zum Verdacht auf korrupte Handlungen
  • führt vertrauliche Gespräche mit dem Hinweisgeber
  • kommt der eventuellen Bitte von Hinweisgebern nach Anonymität nach
  • führt im weiteren Verlauf des Vorgangs den Dialog mit dem Hinweisgeber

Sie haben die Möglichkeit, uns vertrauliche Hinweise auf korruptionsverdächtige Sachverhalte mit Bezug auf unsere Behörde zukommen zu lassen. Die Antikorruptionsbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass zwar der von Ihnen geschilderte Sachverhalt weitergeleitet wird, aber nicht – soweit dies von Ihnen wegen befürchteter Nachteile gewünscht wird – Ihre Identität.

Kontaktdaten und Erreichbarkeit unserer Antikorruptionsbeauftragten

Generell ist die Antikorruptionsbeauftragte Montag bis Freitag in der Zeit von 09:30 bis 15:30 Uhr telefonisch zu erreichen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mittels E-Mail oder der Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins in Räumen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Lisa Vermaasen
Brunnenstraße 188-190
1011 Berlin
Tel.: 030/90228 834
E-Mail: antikorruption@kultur.berlin.de

Wichtige zusätzliche Hinweise

Unsere Antikorruptionsbeauftragte nimmt nur Hinweise zu Korruption und ggfs. in unmittelbarem Zusammenhang stehende Vorkommnisse (z.B. Betrug, Unterschlagung, Untreue) entgegen. Für Widersprüche, Beschwerden etc. nutzen Sie bitte wie bisher die von unserer Behörde dafür eingerichteten Wege.

Ebenso, wie wir an einem korruptionsfreien, integeren Verwaltungshandeln interessiert sind, ist es auf der anderen Seite eine Selbstverständlichkeit der Fürsorge gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass wir im Falle von Denunziation Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen werden. Auf den Straftatbestand der Falschen Verdächtigung (§ 164 des Strafgesetzbuches) sei hingewiesen.

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verpflichtet interne Hinweisgebersysteme einzurichten. Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist ein besserer Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. Über den Link www.vertrauensanwalt.org/senkultur können Sie neben der Antikorruptionsbeauftragten auch an diese Stelle Hinweise geben. Alternativ können Sie auch direkt die E-Mail Adresse meldestelle-intern-senkultur@langer-tietz.de nutzen.