Verträge

Was ist ein staatlicher Vertrag?

In Verträgen regeln die Länder der Bundesrepublik Deutschland die Beziehungen zu einzelnen, besonders zu den großen Religionsgemeinschaften. Festgelegt werden darin besondere Formen der Zusammenarbeit, aber auch gegenseitige Verpflichtungen.
In diesen Verträge kann die momentane Rechtslage zusätzlich garantiert werden, so etwa wenn der Staat Religionsfreiheit, kirchliches Selbstbestimmungsrecht, Schutz des Kirchenguts vor Säkularisation oder Staatsleistungen weiterhin zusichert.
Es können aber auch dort, wo das geltende Staatskirchenrecht dafür Raum lässt, konkretisierende Vereinbarungen getroffen werden. Insbesondere bei den sogenannten res mixtae, wo also Staat und Religionsgemeinschaften zusammenarbeiten müssen, sind Absprachen üblich: etwa die Besetzung der theologischen Fakultäten, den Religionsunterricht, Seelsorge in Militär, Polizei, Strafanstalten usw. Mitunter haben sich auch Religionsgemeinschaften verpflichtet, bei der Ausbildung ihrer Geistlichen bestimmte Mindestanforderungen einzuhalten.
Gewöhnlich beinhalten die Verträge auch, dass die Vertragsparteien etwa auftretende Probleme einvernehmlich beilegen werden.

Verträge des Landes Berlin mit Kirchen und Religionsgemeinschaften

  • Abschließendes Protokoll über Besprechungen zwischen Vertretern des Bischöflichen Ordinariats Berlin und des Senats von Berlin (02.07.1970)

    PDF-Dokument (175.0 kB) - Stand: April 2020

  • Ausdehnungsvereinbarung mit der Evangelischen Kirche und der Katholischen Kirche (06.12.1991)

    PDF-Dokument (188.3 kB) - Stand: April 2020

  • Vertrag mit der Jüdischen Gemeinde zu Berlin (08.02.1994)

    PDF-Dokument (112.0 kB) - Stand: April 2020

  • Vertrag mit der Evangelischen Kirche (06.07.2006)

    PDF-Dokument (932.3 kB) - Stand: April 2020